Nicht nur beim Neubau ist einiges zu beachten, sondern bereits im Vorfeld. Schon mit dem Erwerb eines Grundstückes gibt es Vorgaben, die entsprechender Beachtung bedürfen. Da ist zum Beispiel die Vorschrift der Bebauungsart. Hier gibt es regional unterschiedliche Vorgaben, die Sie vor einem Erwerb hinterfragen sollten. Auch wenn es darum geht, ob es sich um einen privaten Hausbau oder um einen gewerblichen Bau handelt, müssen Sie aufpassen. Bei Ihrem Bauamt erfahren Sie, welche speziellen Vorschriften für die Baugelände festgelegt wurden. Ganz wichtig bei jedem Vorhaben, ist die Geschossflächenzahl und deren exakte Berechnung.
Die Festlegung der Geschossflächenzahl
- In der Bauverordnung ist genau geregelt, wie viele Quadratmeter an Geschossfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche erlaubt werden. Diese Geschossflächenzahl, wird in jedem Bebauungsplan genau geregelt.
- Hiermit soll vermieden werden, dass eine zu große Bebauungsdichte entsteht. Dies ist sowohl für den privaten Hausbau und vor allem bei gewerblichen Bauten sehr wichtig. Es ist bei dieser Zahl jedoch unerheblich, wie viele Geschosse gebaut werden. Dieser Aspekt ist nämlich in einer anderen Vorschrift geregelt.
Die Berechnung funktioniert so
Die Berechnung der zu bauenden Geschossfläche, ergibt sich aus einer einfachen Formel. Sie benötigen hierzu diese Geschossflächenzahl und die Größe des zu bebauenden Grundstücks.
- Jetzt müssen Sie nur noch die Grundstücksgröße mit der Geschossflächenzahl multiplizieren, und Sie erhalten die zulässige Geschossfläche die gebaut werden darf.
- An einem Beispiel soll Ihnen der Rechenweg aufgezeigt werden:
Die Geschossflächenzahl berechnet sich wie folgt: Die Größe des Gebäudes, etwa 21m x 10m.
Die gewünschten Geschosse etwa 2.
21m x 10m = 210 qm x 2 Geschosse = 420 qm.
Die Grundstücksgröße beträgt 600 qm.
420 qm : 600 qm = 0,7 GFZ
Grundstücksgröße 600 qm x GFZ 0,7 ergibt die zulässige Geschossfläche des Gebäudes.
Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, müssen Sie sich nach der in der BauNVO festgelegten …
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