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Geschäftskonto für jemanden eröffnen - das sollten Sie beachten

Bei Kontoeröffnung müssen Dritte wirtschaftlich Berechtigte angeben.
Bei Kontoeröffnung müssen Dritte wirtschaftlich Berechtigte angeben.
Wenn Sie bei der Bank ein Konto für sich oder für jemanden eröffnen möchten, müssen Sie sich angemessen legitimieren. Auch die Eröffnung eines Geschäftskontos ist möglich. Doch sollten Sie einiges dabei beachten.

Die Kontoeröffnung bei einer Bank verlangt von Ihnen neben der Antragsstellung noch die Prüfung Ihrer Identität. Konten können auch für Dritte eröffnet werden. Mit einer Bankvollmacht können Betreffende über das Kontoguthaben verfügen und bestimmte Transaktionen in Auftrag geben.

Für jemanden ein Konto eröffnen

  • Eine Kontoeröffnung, egal ob als Privat- oder Geschäftskonto, ist grundsätzlich möglich. Sie sollten allerdings wissen, dass Sie als Kontoinhaber für das Konto verantwortlich sind und bei Missbrauch durch einen Mitberechtigten auch haftbar gemacht werden.
  • Wenn Sie für einen Bekannten oder Freund ein Bankkonto eröffnen und der darüber seine geschäftlichen Transaktionen abwickelt, sollten Sie Geldwäsche und Problemen mit dem Finanzamt vorbeugen. Bank und Finanzamt müssen wissen, wenn ein Konto auf fremde Rechnung läuft.

Wirtschaftlich Berechtigte am Geschäftskonto müssen benannt werden

Wenn Sie für jemanden ein Geschäftskonto eröffnen, stellt sich natürlich die Frage nach den Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten. 

  • Was Verfügungsberechtigter heißt, sollte klar sein. Wenn Sie ein Konto ganz normal und ohne Vollmacht eröffnen, sind Sie das und alle weiteren von Ihnen genannten und legitimierten Personen.
  • Was ist mit wirtschaftlich Berechtigter gemeint? Ein wirtschaftlicher Berechtigter beziehungsweise Eigentümer an Guthaben oder Konto ist derjenige, in dessen Auftrag und Rechnung Transaktionen geführt werden.
  • Im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung ist die Meldung des abweichend wirtschaftlich Berechtigten bei der Bank vorgeschrieben. Bei der Kontoeröffnung wird Sie die Bank fragen, ob Sie das Privat- oder Geschäftskonto auf eigene oder fremde Rechnung führen.
  • Wenn Sie das Konto für jemanden eröffnet haben, handeln Sie auf fremde Rechnung. Der Bank müssen Sie bei Nachfrage den wirtschaftlich Berechtigten nennen.

Im Gegensatz zu Ihnen muss sich dieser nicht legitimieren beziehungsweise ausweisen. Ihre Angaben als Kunde sollten ausreichend sein. Die Bank muss keine offenkundig falschen oder nicht verständlichen Angaben akzeptieren.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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