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Gerichtlicher Vergleich - Kosten richtig kalkulieren

Ein Vergleich hilft Kosten zu sparen.
Ein Vergleich hilft Kosten zu sparen.
Ein gerichtlicher Vergleich kann helfen, Kosten zu sparen. Wenn Sie einen Rechtsstreit führen, sollten Sie daher überlegen, ob Sie sich nicht mit der Gegenpartei vergleichen können.

Vor Gericht können Sie nicht nur ein Urteil erstreiten, sondern auch einen Vergleich schließen. Damit können Sie das Verfahren nicht nur abkürzen, sondern auch Kosten sparen.

Gerichtlicher Vergleich und Gerichtsgebühren

  • Bei einem Rechtsstreit fallen unter Umständen Kosten für Anwälte und Gerichtsgebühren an. Welche Gerichtskosten auf Sie zukommen können, richtet sich zunächst nach dem Wert des Streitgegenstandes (dem sog. Streitwert).
  • Bei welchem Streitwert welche Gerichtskosten anfallen, können Sie im Einzelnen einer Tabelle im Gerichtskostengesetz entnehmen. Bei einem Streitwert von 2.000 Euro beträgt die einfache Gerichtsgebühr derzeit zum Beispiel 73 Euro.
  • Für ein Verfahren im ersten Rechtszug fällt vor den ordentlichen Gerichten die dreifache Gebühr an. Bei einem Vergleich können Sie jedoch viel Geld sparen, denn ein gerichtlicher Vergleich ermäßigt die Gebühr auf den einfachen Satz. 
  • Vor den Arbeitsgerichten können Sie im Falle eines gerichtlichen Vergleichs noch mehr sparen: hier lässt ein gerichtlicher Vergleich die gesamte im jeweiligen Rechtszug angefallene Gebühr entfallen, wenn die Sache ohne streitige Verhandlung erledigt wird.
  • Kostenschuldner für die Gerichtsgebühren bei einem Vergleich sind alle Beteiligten des Vergleiches, vgl. § 22 Abs. 1 GKG (Gerichtskostengesetz). Im schlimmsten Falle müssen Sie daher damit rechnen, dass das Gericht die Kosten bei Ihnen geltend macht, wenn die andere Partei nicht zahlen kann.

Kosten für den Anwalt

  • Auch die Kosten für den Anwalt richten sich zunächst nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 2.000 Euro beträgt die einfache Anwaltsgebühr zum Beispiel 133 Euro.
  • Schließt Ihr Anwalt für Sie einen Vergleich ab, so fällt eine sog. Einigungsgebühr an, die das 1,5-Fache der einfachen Gebühr beträgt. 

Die Kosten für einen Vergleich können insbesondere dann sehr viel günstiger sein, als für ein streitiges Verfahren, wenn sich das Verfahren durch den Vergleich schon im ersten Rechtszug erledigen lässt. Sie sollten daher genau überlegen, ob eine Einigung mit Ihrem Prozessgegner nicht allein aus Kostengründen sinnvoll ist.

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