- 25.01.2011 Joana Arven
- Die Reisegepäckversicherung wird, ebenso wie die Reiserücktrittsversicherung, häufig direkt mit der Reise angeboten. Reiseveranstalter, die oft mit Versicherungen kooperieren, preisen diese Absicherungen als unverzichtbare Investition an.
- Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Gepäckversicherung unabhängig von der Reise und den Reiseveranstaltern bei einer Versicherung der Wahl abzuschließen.
Gültigkeitszeitraum und Umfang der Reisegepäckversicherung
- Eine Reisegepäckversicherung kann entweder nur für eine bestimmte Reise oder als dauerhafte Versicherung abgeschlossen werden. Für Personen, die eher wenig verreichen, ist die zweite Variante unnötig.
- Als Dauerversicherung beträgt die Laufzeit ein Versicherungsjahr. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
- Bei beiden Formen der Absicherung ist das Gepäck der versicherten Person sowie das der Mitreisenden, insofern Sie in einer Hausgemeinschaft mit Versicherungsnehmerin leben. Treffen sich selbst Familienangehörige erst am Urlaubsziel, müssen alle Reisenden eine eigene Gepäckversicherung abschließen.
Was übernimmt die Reisegepäckversicherung
Im Schadensfall verweigern Versicherer häufig die Zahlung. Durch zahllose Ausschlussklauseln halten sie sich sämtliche Hintertüren offen. Rechtsstreitigkeiten um die Leistungen der Reisegepäckversicherung sind somit keine Einzelfälle.
- Bei Reisegepäckversicherungen sind ausschließlich Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs abgesichert, d. h. Dinge, die in einem unmittelbaren Kontext zur Reise stehen. Der Interpretationsspielraum ist hierbei relativ groß und Notebooks, iPhones oder iPads gehören nicht zu der Kategorie des Reisebedarfs. Diese und ähnliche Gegenstände zählen zum beruflichen Bedarf.
- Wertsachen, wie etwa Kameras, Schmuck, Uhren etc., sind nur mit bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme geschützt. Auf Gegenstände, die man während der Reise erwirbt, entfallen 10 Prozent der Gesamtsumme. Pro Schadensfall erhält man für diese Dinge jedoch maximal 2050 Euro.
- Geld, Kreditkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Eintrittskarten für Veranstaltungen, Dokumenten und Kunstgegenstände sind nicht in der Gepäckversicherung integriert.
- Finden sich tatsächlich mal Gegenstände für, welche diese Versicherung aufkommt, ersetzt sie allerdings nur den Zeitwert.
- Ferner sind die entsprechenden Sachen nur dann geschützt, wenn Sie sich nicht in der Urlaubsunterkunft befinden. Schäden durch den vorgesehenen Gebrauch der Gegenstände werden nicht übernommen.
- Falls die beschädigten Sachen nicht in Ordnung waren und es deshalb zu dem Schaden gekommen ist, zahlt die Versicherung ebenfalls nicht. Ein Beispiel hierfür wäre eine Reisetasche mit einem defekten Reisverschluss. Wenn dadurch der Inhalt der Tasche beschädigt wird, ist die Versicherung nicht zuständig.
- Dazu sollten die Versicherten darauf achten, Ihre Sachen immer Blick zu haben. Andernfalls könnte die Versicherung Ihre Leistung verweigern, da die Kunden selbst an dem Schaden beteiligen seinen.
Wie sinnvoll ist die Gepäckversicherung?
- Im Anbetracht der ganzen Ausschlüsse und der Relativität der verbleibenden Versicherungsfälle ist die Gepäckversicherung weder eine gute Lösung noch sinnvoll.
- Außerdem sind die Prämien für Reisegepäckversicherungen ziemlich hoch. Das liegt daran, dass oftmals Betrüger diese Versicherung abschließen, die bereits planen, was unterwegs verloren oder kaputt gehen wird.