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Geldschein angemalt - was tun?

Bemalte Geldscheine können ihre Gültigkeit verlieren.
Bemalte Geldscheine können ihre Gültigkeit verlieren.
Gerät ein Geldschein in Kinderhände, kann es passieren, dass sie ihn anmalen. Das ist ärgerlich, denn im Zweifelsfall verliert ein solcher Schein seine Gültigkeit. Doch wie sehr muss er dafür beschädigt sein und was ist zu tun, wenn ein Schein "verschönert" wurde? Die gute Nachricht: Meist lässt er sich umtauschen.

Wann ein Geldschein seine Gültigkeit verliert

Geldscheine bestehen aus Papier und sind somit zwar stabil, aber nicht unkaputtbar. So kann es vorkommen, dass ein Schein nicht mehr brauchbar ist - beispielsweise, wenn er zerreißt. Doch auch ein angemalter Schein kann seine Gültigkeit verlieren. Wenn Ihr Kind oder Sie selbst mit dem Kugelschreiber abrutschen und ein oder zwei Striche auf dem Zahlungsmittel landen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. So war es eine Zeit lang beispielsweise "In" auf Geldscheinen ein Zeichen zu hinterlassen, um zu schauen, ob man sie irgendwann durch Zufall wiederbekommt. Die Zentralbanken sehen solche kleineren Beschädigungen zwar nicht gern, sie ändern aber nichts an der Gültigkeit eines Scheins. Anders sieht es aus, wenn ein Geldschein vollständig bemalt ist. Sind die Kontrollpunkte, die den Schein von Falschgeld unterscheiden, nicht mehr erkenn- und nutzbar, können Sie den Schein nicht mehr verwenden. Doch was ist in diesem Fall zu tun?

Banknote angemalt - so ist das Geld nicht verloren

  • Wenn eine Banknote so stark angemalt ist, dass sie nicht mehr nutzbar ist, bekommen Sie Hilfe von der nächsten Bundesbankfiliale. Sie finden eine in Ihrer Nähe auf der offiziellen Webseite.
  • Nehmen Sie den bemalten Schein mit dorthin und erläutern Sie, was geschehen ist. Im Normalfall ersetzt Ihnen der dortige Bankangestellte die Note anstandslos durch eine neue.
  • Der Umtausch muss Ihnen nicht unangenehm sein: Mehr als 30 Millionen Euro werden pro Jahr bei der Bundesbank wegen Beschädigungen eingereicht.
  • Dennoch sollten Sie aufpassen, was Sie mit Ihren Banknoten anstellen. Ist nämlich ersichtlich, dass ein vorsätzliches Bemalen des Scheines stattfand, ist die Bank nicht verpflichtet, ihn umzutauschen. Das heißt: Wenn Sie aus Spaß die 10 auf dem Schein zu einer 100 machen oder Ihre Unterschrift groß auf die Note setzen, wird die Bundesbank Ihnen möglicherweise nicht glauben, dass sich ein Kind daran ausgetobt hat. Dann kann es sein, dass Sie auf dem wertlosen Geld sitzenbleiben.

Wenn ein Kind einen Geldschein anmalt, ist das ein Missgeschick. Dafür zeigt die Bundesbank Verständnis. Sie selbst gehen auf Nummer sicher, indem Sie keine Banknote in die Nähe von Stiften kommen lassen.

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