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Geldeintreiber gesucht - so gehen Sie gesetzestreu gegen Schuldner vor

So setzen Sie auch ohne Geldeintreiber Ihre Forderungen durch.
So setzen Sie auch ohne Geldeintreiber Ihre Forderungen durch.
Sie würden gerne eine Anzeige aufgeben „Geldeintreiber gesucht“? Das ist gar nicht nötig. Sie haben andere Möglichkeiten, wenn Sie eine offene Forderung gegen jemanden haben, der die Leistung nicht erbringt. Sie können auf verschiedene Arten Ihren Anspruch geltend machen und den Schuldner zur Zahlung auffordern.

Jeder hat das schon einmal erlebt: Sie stellen Ihrem Schuldner eine Rechnung, die er einfach nicht begleicht. Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen können, ohne einen externen Geldeintreiber suchen zu müssen.

Geldeintreiber gesucht? - So setzen Sie Ihre Forderungen selbst durch

  1. Sie würden gerne inserieren, "Geldeintreiber gesucht"? Wenn Ihnen ein Geldeintreiber fehlt, dann sollten Sie nicht zögern und suchen, bzw. handeln. Schicken Sie Ihrem Schuldner eine Rechnung. Wenn er diese Rechnung nicht begleicht, sollten Sie ihn an seine Zahlungspflicht erinnern. Oft genügt ein schneller Anruf und Sie können die Angelegenheit selbst ohne Geldeintreiber klären.
  2. Hat der Schuldner immer noch nicht geleistet, schicken Sie ihm eine Mahnung. Heben Sie jeden Schriftverkehr mit dem Schuldner sorgfältig auf. Dies erleichtert Ihnen später die Beweisführung.
  3. Nun können Sie entweder selbst das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Ratsam ist, dies bei unstrittigen Forderungen selbst zu veranlassen. Es handelt sich um ein automatisiertes und vereinfachtes Verfahren, das sehr unkompliziert ist. Sie können stattdessen auch ein Inkassobüro beauftragen. Das Inkassobüro wird aber genau wie Sie den Schuldner anschreiben, anrufen und das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Empfehlenswerter ist es daher selbst das gerichtliche Mahnverfahren zu beantragen. Sie können so mit geringen Gerichtskosten den Vollstreckungsbescheid erlangen, der einen vollstreckbaren Titel darstellt.
  4. Mit dem Vollstreckungsbescheid wenden Sie sich einfach an den zuständigen Gerichtsvollzieher und beauftragen ihn zu vollstrecken. Der Erlös wird Ihnen dann ausgezahlt und so Ihre Forderung getilgt.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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