Geld auf falsches Konto überwiesen - so holen Sie es wieder zurück

Kontrollieren Sie die Überweisung gut, sonst kann es passieren, dass Ihr Geld weg ist. Kontrollieren Sie die Überweisung gut, sonst kann es passieren, dass Ihr Geld weg ist.
Unter Zeitdruck schnell eine Überweisung ausfüllen, kann unter Umständen teuer werden. Aber wenn Sie schnell handeln, haben Sie eine Chance den Fehler zu korrigieren.
Julian Grzegorczyk
06.10.2010 Julian Grzegorczyk
Themen der Anleitung Bank Finanzen Geld Konto Überweisung
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Seit dem 01.11.2009 ist eine Überweisung unwiderruflich. Die Banken haben ihre AGB nach EU-Richtlinien geändert, um den Zahlungsverkehr zu beschleunigen. Darunter muss der Kunde nun leiden. Anders als vor dem 01.11.2009 wird bei einer Überweisung nicht mehr kontrolliert ob Inhaber und Kontonummer zusammenpassen, sobald die Kontonummer bei der Bank existiert, wird die Überweisung durchgeführt. Allerdings gibt es drei Möglichkeiten, die Sie versuchen können, um wieder an ihr Geld zu kommen.

Sie haben Geld auf ein falsches Konto überwiesen?

  • Die erste Möglichkeit besteht darin, sich so schnell wie möglich bei Ihrer Bank zu melden und diese zu bitten die Überweisung aufzuhalten. Wenn die Überweisung dem falschen Konto noch nicht gutgeschrieben wurde, kann das Geld wieder auf Ihr Konto gebucht werden. 
  • Hiebei ist entscheidend, wie die Überweisung getätigt wurde, ob per Überweisungsträger oder per Online-Banking. Die Bearbeitungszeit bei einem Überweisungsträger ist wesentlich länger als beim Online-Banking und somit stehen die Chancen für das Stoppen der Überweisung beim Überweisungsträger deutlich besser als beim schnelleren Online-Banking.
  • Die zweite Möglichkeit ist für den Fall, dass die Überweisung dem falschen Konto schon gutgeschrieben wurde. Nun müssen Sie sich direkt an den Inhaber des falschen Kontos wenden. Wenn Sie ihm die Situation erklären, sollte ein anständiger Mensch den Betrag wieder zurück überweisen.
  • Die dritte Möglichkeit ist die langwierigste und unangenehmste. Hierfür müssen Sie einen Anwalt kontaktieren und den unrechtmäßigen Empfänger verklagen. In diesem Fall ist der Inhaber des falschen Kontos unrechtmäßig bereichert worden. Leider gibt es hier einen großen Haken. Der unrechtmäßige Empfänger muss nur das Geld zurückzahlen, welches noch in seinem Besitz ist. Sprich, wenn er alles schon ausgegeben hat, muss er Ihnen nix zurückzahlen.
  • In jedem Fall sollte eine Überweisung gründlich geprüft werden, bevor Sie sie abschicken, gerade bei größeren Beträgen, sonst kann es sehr teuer werden.
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  • exikuss | 31.07.2011, 13:18

    Das ist richtig. Das gefährliche sind Barüberweisungen, da es hier schwierig wird das Geld zurückzubekommen, besser man vermeidet vorher Fehler. Ansonsten würde ich auch erstens die Bank informieren und zweitens kann man über die eingetragene BLZ die Bank ermitteln und dort anrufen und die Sachlage klären. Uns wurde der Name des Empfängers verraten und wir konnten uns mit ihm in Verbindung setzen. Das Geld kam postwendend zurück. Wenn der Empfänger uneinsichtig ist, dann bleibt nur der Gang zum Anwalt. Am besten sind immer noch Lastschriften, hier hat man die Möglichkeit auch nach 6 Wochen das Geld unbürokratisch zurückzuholen.

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