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Gelbe Plakette fürs Auto - was tun?

Mit einer gelben Plakette dürfen Sie in manchen Städten noch in die Umweltzone fahren.
Mit einer gelben Plakette dürfen Sie in manchen Städten noch in die Umweltzone fahren.
Inzwischen wurde die Regelung der Umweltzone in deutschen Städten verschärft. Nun darf nur noch in die Umweltzone, wer eine grüne oder gelbe Plakette hat.

Zufahrt nur für das grüne und gelbe Abzeichen

  • Momentan dürfen nur noch Fahrzeuge in die Umweltzone fahren, die eine grüne oder gelbe Umweltplakette besitzen. Ohne eine solche Plakette dürfen Sie mit Ihrem Auto gar nicht erst in die Umweltzone hineinfahren oder diese durchfahren. Bei Verstoß gegen diese Regelung gibt es ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.
  • Die Information darüber, zu welcher Schadstoffklasse Ihr Fahrzeug gehört, findet sich im Fahrzeugschein. Dort kann man anhand der beiden letzten Ziffern der Emmissionsschlüsselnummer ablesen, zu welcher Schadstoffklasse das eigene Auto gehört. Hier finden Sie genaue Informationen über die Plaketten.
  • Die Umweltplakette für Ihr Fahrzeug wird beim jeweiligen Kreisverwaltungsreferat beantragt.

Nachrüstung und Ausnahmeregelung bei roter Umweltplakette

  • Sofern Sie eine gelbe Plakette für Ihr Auto haben, gibt es momentan noch eine Galgenfrist für Sie. Dass heißt, noch dürfen Sie die Umweltzonen befahren. Lediglich Autos ohne oder mit roten Umweltplaketten dürfen gar nicht mehr in die Umweltzone, oder falls Sie eine rote Plakette besitzen, nur mit einer gültigen Sondergenehmigung. Es ist allerdings möglich, dass zukünftig auch den Fahrzeugen mit gelben Umweltplaketten die Zufahrt in die Umweltzone verboten wird.
  • Falls Sie eine gelbe oder rote Plakette besitzen, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich bei der Autowerkstatt Ihres Vertrauens erkundigen, ob eine Nachrüstung Ihres Autos möglich ist. Falls eine solche Nachrüstung möglich ist, prüfen Sie, ob sich diese überhaupt rechnet. Eine Nachrüstung kann bis zu 1000 Euro kosten. Eine andere Möglichkeit ist die Beantragung einer Sondergenehmigung. Es gibt in den meisten Städten nämlich eine sogenannte Ausnahmeregelung. Für Informationen darüber wenden Sie sich an das Kreisverwaltungsreferat. Dort können Sie die Sondergenehmigung beantragen. In München beispielsweise kostet eine solche Genehmigung 50 Euro Gebühr und muss jederzeit gut sichtbar im Fahrzeug liegen, sobald Sie die Umweltzone befahren.
  • Ansonsten bleibt nur noch: Das Auto zu verkaufen oder die Umweltzone zu umfahren.
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