Google hat seinen (umstrittenen) Street-View-Dienst bereits gestartet:Schon sind zahlreiche Straßenzüge in unterschiedlichen Städten im Internet zu besichtigen. Aber auch noch nachträglich können Sie bei Google Earth Widerspruch gegen die Abbildung Ihres Hauses einlegen.
- 10.02.2011 Dr. Hannelore Dittmar-Ilgen
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
Google Earth - nachträglich Widerspruch einlegen
- Der Darstellung Ihres Hauses oder Ihrer Person im Internet durch Google Earth können Sie - entgegen landläufiger Meinung - auch noch nachträglich widersprechen. So ist es durchaus möglich, dafür zu sorgen, dass ein Ihnen gehöriges Haus oder Grundstück im Nachhinein oder Teile des Bildes, die eindeutig erkennbare Personen darstellen, verpixelt und damit unscharf dargestellt werden.
- Für diesen nachträglichen Widerspruch bei Google Earth stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
- Auf der Google-Widerspruchsseite können Sie online den entsprechenden Antrag ausfüllen. Hierfür müssen Sie Ihre Anschrift angeben, das Haus auf der entsprechenden Karte von Google-Maps markieren. Anschließend erhalten Sie von Google an die eingegebene Adresse eine Art Bestätigungscode zugesandt. Dieser dient zur Prüfung Ihrer Identität. Er muss online eingegeben werden.
- Auch per Post ist ein nachträglicher Widerspruch möglich. Schicken Sie Ihren Antrag an die Adresse der Deutschland-Niederlassung: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Der Antrag ist prinzipiell formlos, sollte jedoch die genaue Adresse des Hauses bzw. Grundstücks beinhalten. Desweiteren sollte der Name des Eigentümers oder Mieters genannt werden. Sinnvoll ist es auch, die Hausfassade grob zu beschreiben, damit es zu keiner Verwechslung beim Bildmaterial kommt.
- Zunächst scheint es einfach, den nachträglichen Google-Earth-Widerspruch per E-Mail zu erledigen. Schreibt man allerdings an streetview-deutschland@google.com, erhält man die Aufforderung, den Widerspruch per Online-Formular zu übermitteln.
- Es gibt keine Möglichkeit, per Telefon Widerspruch einzulegen, da der Anrufer nicht (eindeutig) identifiziert werden kann.
- Bedenken Sie jedoch, dass das Verpixeln eines Bildausschnitts nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Falls Sie es sich noch einmal anders überlegen sollten!