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Geburtsurkunde verloren - so bekommen Sie eine neue

Bei Verlust der Geburtsurkunde sollten Sie sich schnell um Ersatz bemühen.
Bei Verlust der Geburtsurkunde sollten Sie sich schnell um Ersatz bemühen.
Die Geburtsurkunde ist in Deutschland die amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person. Sie enthält Name, Datum, Ort, Geschlecht und die zum Zeitpunkt der Geburt rechtlich geltenden Eltern. Die Geburtsurkunde wird vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt und kann dort bei Verlust oder Diebstahl durch einen Antrag neu ausgestellt werden.

Was Sie benötigen:

  • Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde
  • Internetanschluss (optional)
  • Eine verlorene Geburtsurkunde beantragen Sie in der Urkundenstelle des Standesamtes der Gemeinde, in der sich die Geburt ereignet hat.
  • Für die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde müssen Sie den Namen und das Datum möglichst genau benennen können. Anderenfalls wird für einen größeren Suchaufwand eine Gebühr fällig.
  • Um Missbrauch zu verhindern, kann eine Geburtsurkunde nur von bestimmten Personen angefordert werden. Dazu gehören die Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Ehegatten, LebenspartnerInnen, Vor- oder Nachfahren. Andere Personen haben nur bei glaubhaftem rechtlichem Interesse einen Anspruch auf nachträgliche Ausstellung einer Geburtsurkunde.
  • Für den Antrag benötigen Sie Ihren Personalausweis oder den glaubhaften Nachweis Ihres rechtlichen Nachweises für die Ausstellung einer Geburtsurkunde anderer Personen und den Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde.
  • Viele Standesämter bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde online zu stellen bzw. das Formular online herunterzuladen. Der Antrag kann auch mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Dort erhalten Sie auch das notwendige Formular. Bei persönlicher Vorsprache wird eine Geburtsurkunde in den meiste Fällen sofort ausgestellt.
  • Für die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde werden Gebühren fällig, die Sie der Benutzungsordnung Ihres zuständigen Standesamtes entnehmen können.
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