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Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde - Unterschied zwischen den Dokumenten

Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
Geburtsurkunden werden stets nach der Geburt eines neuen "Erdbewohners" vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Sie wird bei vielen bürakratischen Angelegenheiten gebraucht, wie zum Beispiel bei einer Hochzeit. Doch was ist eigentlich eine Geburtsurkunde? Und was ist eine Abstammungsurkunde? Wo liegt denn da der Unterschied?

Manchmal geht so ein wichtiges Dokument verloren und was dann? Wer seine Geburtsurkunde braucht, kann sie persönlich beim Standesamt gegen eine Gebühr neu ausstellen lassen. Sie können aber auch telefonisch, per Mail oder Fax diese Urkunde beantragen. Das ist allerdings von Amt zu Amt unterschiedlich. Antragsberechtigt sind Personen ab dem 16. Lebensjahr.

Eigenschaften einer Geburtsurkunde

Auf aktuellen Geburtsurkunden stehen diese Informationen.

  • Im oberen Teil steht der Name bzw. der Ort des Standesamtes sowie die laufende Registernummer mit dem Geburtsjahr.
  • Des Weiteren steht im Dokument das Geschlecht, der vollständige Vorname - d.h., alle Vornamen, sofern mehrere vorhanden sind - und der Nachname.
  • Der Geburtsort und das Geburtsdatum stehen ebenfalls darauf.
  • Danach folgen Vor- und Nachname sowie Geburtsname beider Elternteile, also Vater und Mutter.

Zu guter Letzt sind das Ausstellungsdatum, der Ausstellungsort und das Siegel des Amtes enthalten. Auch die beurkundende Person wird mit Namen und Unterschrift aufgeführt.

Unterschied von Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde

  • Sie beurkundet ebenfalls die Geburtsdaten einer Person.
  • Demnach ist auch der vollständige Name, das Geschlecht, Geburtsort sowie Geburtsdatum enthalten.
  • Auch hier sind Vater und Mutter mit vollständigen Namen aufgeführt.

Auf der Abstammungsurkunde stehen allerdings Veränderungen, die seit der Geburt eingetreten sind.

Hier wird zum Beispiel eine Namensänderung, wie bei einer Hochzeit oder Adoption, aufgeführt.

Ein wesentlicher Unterschied besteht demnach nicht wirklich zwischen Geburts- und Abstammungsurkunde. Außerdem wurde im Jahr 2009 die Urkunde abgeschafft, da diese Informationen im Registerausdruck ersichtlich sind. Das spart eine Menge Papierkram.

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