Gebrauchtwagenvertrag - Anleitung, wie Sie selbigen erstellen

Privatverkauf mit Gewährleistungsausschluss Privatverkauf mit Gewährleistungsausschluss
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, sollten Sie immer einen schriftlichen Kaufvertrag formulieren. Sofern Sie für den Gebrauchtwagenvertrag keinen Musterkaufvertrag verwenden, sind einige Gegebenheiten, insbesondere Ihre Sachmängelhaftung, zu berücksichtigen.
Volker Beeden
17.11.2011 Volker Beeden
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • Gebrauchtwagensvertrag

Wenn Sie selbstständig einen Gebrauchtwagenvertrag formulieren, haben Sie den Vorteil, dass Sie nicht an die Vorgaben und Einschränkungen des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden sind. Sofern Sie nämlich vorformulierte Verträge verwenden, wird ein vollständiger Gewährleistungsausschluss problematisch.

Individueller Gebrauchtwagenvertrag ist rechtsbeständiger als Formularverträge

  • Formulieren Sie den Gebrauchtwagenvertrag hingegen individuell, am besten auch noch handschriftlich, können Sie formulieren, wie Sie es für richtig halten. Natürlich muss der Käufer Ihren Vertragsentwurf dann auch akzeptieren.
  • Als privater Verkäufer sind Sie nicht zur Untersuchung des Fahrzeuges verpflichtet. Ihre Aussagen über Laufleistung, Kilometerstand, Alter des Fahrzeuges oder Vorbesitzer werden in der Regel im Gegensatz zum Verkauf durch einen gewerblichen Händler nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder als Garantieerklärung beurteilt.

Handeln Sie beim Autoverkauf nicht arglistig

  • Allerdings sind Sie verpflichtet, den Käufer über Ihnen bekannte Umstände zu informieren, sofern diese sich nachteilig auf das Fahrzeug auswirken können. Ist Ihnen beispielsweise ein Unfallschaden bekannt, müssen Sie den Käufer auch ungefragt darüber informieren. Tun Sie das nicht, handeln Sie arglistig mit der Folge, dass der Käufer den Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln kann.
  • Auch dürfen Sie nicht gewerblich handeln. Sind Sie ein gewerblicher Händler, können Sie Ihre Sachmängelhaftung nicht in dieser weitgehenden Form ausschließen, wie Sie es als privater Verkäufer tun können.

So formulieren Sie den Vertrag rechtssicher

  1. Überschreiben Sie den Kaufvertrag als "Vertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs" oder einfach "Gebrauchtwagenvertrag".
  2. Bezeichnen Sie Name und Adresse von Verkäufer und Käufer. Überprüfen Sie die Personalien des Käufers anhand seines Personalausweises. Vermerken Sie die Nummer des Personalausweises. Achten Sie darauf, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist.
  3. Beschreiben Sie das Kraftfahrzeug, also Hersteller, Typ, amtliches Kennzeichen, nach Möglichkeit Fahrzeug-Identifikationsnummer, nächste TÜV-Fälligkeit und Erstzulassungsdatum.
  4. Formulieren Sie zur Sachmängelhaftung: "das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft".
  5. Benennen Sie den Kaufpreis. Verpflichten Sie den Käufer, das Fahrzeug umgehend umzumelden. Am besten fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden das Auto gleich um, vor allem wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Notfalls legen Sie das Fahrzeug vorübergehend still und überlassen dem Käufer die Neuanmeldung.
  6. Lassen Sie den Käufer den Empfang der Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie der Kfz gestrichen Schlüssel bestätigen.
  7. Bestätigen Sie dem Käufer den Empfang des Kaufpreises. Wenn Sie eine Anzahlung oder Teilzahlungen vereinbaren, übergeben Sie die Zulassungsbescheinigung II erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises. Bedenken Sie das Risiko, dass der Käufer in Zahlungsverzug geraten kann, dennoch aber das Auto nutzt und verschleißt. Akzeptieren Sie keinen Scheck.
  8. Sofern Sie mit dem Käufer zusätzliche Vereinbarungen getroffen haben, notieren Sie deren Inhalt.
  9. Notieren Sie Ort und Datum sowie die Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer. Unterschreiben Sie beide den Kaufvertrag.
  10. Informieren Sie die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Haftpflichtversicherung über den Verkauf.
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