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Gebrauchte Möbel für die Schweiz - die Einfuhr verlangt ein paar Bedingungen

Gebrauchte Möbel können in die Schweiz transportiert werden.
Gebrauchte Möbel können in die Schweiz transportiert werden.
Das Leben in der Schweiz kann wunderschön - aber auch teuer sein. Selbst gebrauchte Möbel sind in der Schweiz oft teurer als im benachbarten Deutschland. Für in der Schweiz lebende Menschen stellt sich daher die Frage, inwieweit sich der Einkauf, hinsichtlich anfallender Zollgebühren, im benachbarten Deutschland lohnt. Anders sieht es beim Umzug in die Schweiz oder in einem Erbfall aus. Doch grundsätzlich sind die vorgeschriebenen "Überführungsbedingungen" bei der Einfuhr von Möbeln zu berücksichtigen.

Was Sie benötigen:

  • Formulare 18.45 oder 18.46

Gebrauchte Möbel müssen bei Einfuhr in die Schweiz aufgelistet werden

  • Grundsätzlich erlaubt die Schweiz die Einfuhr persönlicher Reiseverkehrswaren. In einem gewissen Rahmen können diese sogar zollfrei eingeführt werden, solange der Warenwert bestimmte Freigrenzen nicht übersteigt. Dabei gilt aber der Grundsatz, dass die Freigrenzen nicht pro Fahrt, sondern pro Tag und pro Person gelten.
  • Gebrauchsgegenstände, die sich im persönlichen Besitz befinden, wie z. B. Toilettenartikel, Video-, Foto- und Filmkameras, Wäsche, Kleider, tragbare Computer, Musikinstrumente und Sportgeräte bleiben zoll- und steuerfrei. Die Einfuhr von Bargeld in die Schweiz ist bis zu 10.000,- CHF möglich. Allerdings sind die Beamten berechtigt, die Legalität der Summe zu prüfen. Beim Reiseproviant muss jedoch bedacht werden, dass nur alkoholfreie Getränke zollfrei sind.
  • Um gebrauchte Möbel in die Schweiz einzuführen, gibt es verschiedene Hinweise. Die Schweiz unterscheidet zwischen der Einfuhr gebrauchter Möbel durch Umzug, Erbschaft oder Einkauf. Gebrauchte Möbel, die Sie aufgrund von Umzug und Erbschaft in die Schweiz holen, können unter bestimmten Bedingungen zollfrei eingeführt werden. In Deutschland eingekaufte Möbel müssen an der Grenze versteuert werden. In der Regel gilt nur ein Steuerfreibetrag von 300,- CHF.

Gebrauchte Möbel können als "Übersiedlungsgut" gelten

  • Wenn Sie in die Schweiz übersiedeln, sollten Sie bei der Einfuhr gebrauchter Möbel das Antragsformular 18.44 Übersiedlungsgut ausfüllen. Dieses erhalten Sie im Internet unter ezv.admin. Wichtig ist, dass Sie bei Ihrem Umzug eine Abmeldebestätigung Ihres letzten Wohnortes sowie die Anmeldebestätigung Ihrer neuen Schweizer Adresse nachweisen können.
  • Ebenso fordert die Schweiz eine zeitnahe Einfuhr Ihrer Möbel. D. h. Sie werden belegen müssen, dass die Möbel, die Sie einführen möchten, in den vergangenen 6 Monaten von Ihnen gebraucht worden sind. D. h. Sie sollten innerhalb der vergangenen sechs Monate nicht bereits in der Schweiz, sondern an Ihrer "alten" Adresse gewohnt haben.
  • Im Folgenden dürfen Sie die Möbel auch nur zu Ihrer neuen Schweizer Adresse transportieren, denn die nächste Einfuhr-Bedingung ist, dass die Möbel auch weiterhin von Ihnen genutzt werden. Im Rahmen dieser Nachweise dürfen Sie gebrauchte Möbel zollfrei in die Schweiz einführen.

Auch "Erbschaftsgut" könnte zollfrei bleiben

  • Das Erbschaftsgut unterliegt dem Artikel 16 der Schweizer Zollverordnung. Wenn Sie innerhalb eines Jahres gebrauchte Möbel aus dem Nachlass Ihres Erblassers in die Schweiz holen, werden diese bis zu einem Warenwert von 100.000,- CHF zollfrei eingeführt werden können. Dennoch sollten Sie zuvor das Formular 18.46 ausfüllen. Falls Sie feststellen, dass der Warenwert 100.000,- CHF übersteigt, sollten Sie bei der zuständigen Zollkreisdirektion einen Antrag auf Zollbefreiung stellen.
  • Grundsätzlich ist das Erbschaftsgut zollfrei, wenn es sich im Gebrauch des Erblassers befunden hat. D. h. gebrauchte Möbel, die am letzten Aufenthaltsort Ihres Erblassers standen, dürfen Sie zu Ihrem Schweizer Wohnort transportieren. Sie dürfen auch "vorzeitig" geerbte Möbel in die Schweiz zollfrei einführen. D. h. wenn Ihr Erblasser Ihnen noch zu Lebzeiten gebrauchte Möbel vererbt. Diese müssen allerdings innerhalb der vergangenen sechs Monate von ihm tatsächlich noch benutzt worden sein.

Eingekaufte, gebrauchte Möbel müssen verzollt werden

  • Grundsätzlich muss hier zum kaufmännischen Import unterschieden werden. Wenn Sie aus privaten Gründen Möbel im Ausland kaufen und in die Schweiz einführen, fallen Sie in der Regel unter die Tarifgruppe 19 der Zollverordnung. Machen Sie eine Inventarliste, aus der hervorgeht, ob sich Spiegel oder eingebaute Keramikwaschbecken unter Ihren Möbeln befinden. Teilweise ordnet der Zoll diese Möbelmodelle anders zu.
  • Mit einer Inventarliste und ausreichend Zeit können Sie beim Zoll direkt erfragen, welche Formulare Sie genau benötigen. In der Regel gilt der 2,5 % Steuersatz eher für Nahrungsmittel, Bücher, Medikamente usw. und der 8 % Satz für alle übrigen Waren. Im Ausland gekaufte, gebrauchte Möbel müssen Sie an der Grenze beim Zoll, zur Einfuhr in die Schweiz, direkt mit 8 % versteuern.

Informieren Sie sich über die Schweizer Eidgenossenschaft, welche Öffnungszeiten die jeweiligen Zollämter haben, und legen Sie Ihren Anträgen immer eine Inventarliste bei

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