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GbR und Gewerbesteuer - wann Steuern fällig werden

Die Gewerbesteuererklärung ist Teil der jährlichen Steuererklärung.
Die Gewerbesteuererklärung ist Teil der jährlichen Steuererklärung.
Für Selbstständige, die für ein Unternehmen die Rechtsform der GbR gewählt haben, sind die Regelungen im Bereich der Buchhaltung gegenüber denen von Kapitalgesellschaften einfacher. Sie müssen natürlich eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Bei gewerblich tätigen Betrieben fällt unter Umständen auch eine Gewerbesteuer an.

Die Inhaber einer GbR müssen jedes Jahr eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dabei handelt es sich eigentlich um mehr als eine Steuererklärung. Denn insgesamt müssen Sie vier unterschiedliche Erklärungen abgeben.

GbR und Steuererklärung

  • Im Allgemeinen gilt die Faustregel, dass es bei zunehmender Komplexität der Geschäfte sowie hoher Umsätze der GbR sinnvoll ist, Fachleute für Buchhaltung und Steuern hinzuzuziehen.
  • Bei entsprechender Einarbeitung und mithilfe von leicht handhabbaren Online-Steuerprogrammen können Sie notwendige Steuererklärungen selbst erstellen. Einreichen müssen Sie unter anderem eine Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuerjahreserklärung und Gewerbesteuererklärung sowie eine Erklärung zur gesonderten Feststellung.

Gewerbesteuer zahlt direkt die Firma

Als GbR-Unternehmer werden Sie wie ein Einzelunternehmer besteuert. So zahlt auch Ihr Unternehmen weder Einkommens- noch Kapital- oder Vermögenssteuer.

  • Die Feststellung von Gewinn (und Verlust) erfolgt zunächst einheitlich für den Betrieb. Eine weitere Feststellung wird gesondert für jeden einzelnen Gesellschafter notwendig. Die jeweiligen Gesellschafter zahlen Einkommenssteuer.
  • Ist Ihre GbR gewerblich tätig, kommt noch Gewerbesteuer hinzu. Die Zahlung der Gewerbesteuer übernimmt natürlich die Gesellschaft. Diese wird aufgrund Ihrer Gewerbesteuererklärung berechnet.
  • Zur Anwendung kommt dabei auch ein spezieller Hebesatz, den Sie bei den örtlichen Behörden am Firmensitz erfragen können. Der Hebesatz kann je nach Firmensitz mindestens 200 Prozent oder auch wie in Hamburg 470 Prozent betragen. Die Gewerbesteuer zählt damit zu den Haupteinnahmequellen der Gemeinden und Kommunen. 
  • Einen Gewinn darf das Unternehmen aufgrund eines Freibetrages auch steuerfrei realisieren. Es gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. 

Übrigens ist die Gewerbesteuer in anderen Staaten unbekannt. In dieser Form gibt es sie lediglich in Deutschland. Die aktuellen Regelungen (Stand Januar 2012) basieren auf dem Unternehmensteuerreformgesetz aus dem Jahr 2008.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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