Alle Kategorien
Suche

GbR, Handelsregister und oHG - Begriffe und Unterschiede kennen

Register werden heute elektronisch geführt.
Register werden heute elektronisch geführt. © Markus_Hein / Pixelio
Eine GbR betreibt kein Handelsgewerbe, also gibt es keine Eintragung ins Handelsregister. Betreibt sie ein Gewerbe, wird sie zur oHG. Dann kommt es zur Eintragung. Haben Sie es mit einer GbR oder einer oHG zu tun, oder werden Sie in der einen oder anderen Form gesellschaftsrechtlich tätig, sollten Sie vorab die Unterschiede kennen.

Eine GbR ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, eine oHG ist eine offene Handelsgesellschaft. Wenn Sie damit zu tun haben, sei es als Geschäftspartner oder als Gesellschafter, sollten Sie die Unterschiede kennen und Ihr Handeln danach ausrichten. Der Unterschied hat auch Bedeutung, wenn es um die Eintragung ins Handelsregister geht.

GbR wird durch den Betrieb eines Handelsgewerbes zur oHG

  • Beachten Sie, dass sich die Unterschiede zwischen einer GbR und einer oHG aus der wirtschaftlichen Aktivität ergeben, die wiederum die unterschiedliche rechtliche Einordnung bedingt.
  • Bei einer GbR streben die Gesellschafter einen gemeinsamen Zweck an. Dieser Zweck kann alles Mögliche sein, beispielsweise der Besitz und die Verwaltung einer Immobilie oder eines Patents oder das Sammeln von Antiquitäten. Wesentlich ist, dass die Gesellschafter keine gewerbliche Zwecke verfolgen. Meist geht es um die reine Vermögensverwaltung.
  • Sobald die Gesellschafter einer gewerblichen Zweck verfolgen, werden sie zur oHG. Ihr gesellschaftlicher Zweck ist dann auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet.
  • Beachten Sie, dass die Haftung der Gesellschafter in der GbR als auch in der oHG unbeschränkt ist und sie privat und persönlich für Verbindlichkeiten haften.

Handelsregister ist kein umfassendes Verzeichnis

  • Allein die oHG kann daher ins Handelsregister eingetragen werden. Die GbR, die eben kein Handelsgewerbe betreibt, hat im Handelsregister nichts zu suchen. Die Bezeichnung des Registers als Handelsregister legt nahe, dass nur Strukturen eingetragen werden, die ein Handelsgewerbe betreiben.
  • Aber auch nicht jede oHG steht im Handelsregister. Gemäß § 2 Satz 2 HGB ist der Unternehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
  • So können Sie sich auch als Einzelkaufmann ins Handelsregister eintragen lassen. Verpflichtet sind Sie aber nicht.
  • Auch als Privatperson dürfen Sie Einblick in das Handelsregister nehmen. Ein besonderes Interesse benötigen Sie dafür nicht. Finden Sie im Handelsregister keine Eintragung über die ins Auge gefasste Gesellschaft, können Sie es dennoch mit einer oHG zu tun haben. Ist jene Gesellschaft nicht gewerblich tätig, haben Sie es oft mit einer GbR zu tun, deren Zweck sehr begrenzt ist.

Es gibt auch noch das Unternehmensregister

  • Beachten Sie, dass es neben dem Handelsregister auch noch das Unternehmensregister gibt.
  • Dieses Register ist umfassender und erfasst neben den Eintragungen im Handelsregister auch die Eintragungen im Genossenschaftsregister und im Partnerschaftsregister, Unterlagen der Rechnungslegung und gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger, die vor allem die Kapitalgesellschaften betreffen sowie insolvenzrechtliche Informationen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: