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Gartenland - Definition

Die Definition von Gartenland ergibt sich aus der Nutzung.
Die Definition von Gartenland ergibt sich aus der Nutzung.
Wer einen Pacht- oder Mietvertrag unterzeichnet, stößt schnell auf juristische Begriffe, die er vielleicht nicht kennt. Ein Gartenland unterliegt seiner Definition nach ganz bestimmten Nutzungsbeschränkungen. Was sollten Sie dazu wissen?

Was die Definition von Gartenland ist

  • Grundsätzlich gibt es rechtlich für jede Grundstücksart unterschiedliche Begriffe. Der Begriff Gartenland tritt immer im Zusammenhang mit Kleingärten oder Schrebergartenkolonien auf. Die Definition stammt aus dem jeweils gültigen Landesrecht.
  • Haben Sie einen Schrebergarten gemietet oder gepachtet, so erhalten Sie einen entsprechenden Vertrag. In diesem Vertrag kann der Begriff auftauchen.
  • Das bedeutet dann für Sie, dass die so bezeichneten Landflächen Gartenflächen sind. Sie dürfen die so bezeichneten Flächen als Garten nutzen. Wie Sie den Garten gestalten, obliegt dann Ihrem eigenen Ermessen.

Wie Gartenland genutzt werden darf

  • Bei der Bewirtschaftung und Nutzung des Gartenlandes nach gängiger Definition ist es wesentlich, dass die Fläche als Garten genutzt wird. Sie können dort Pflanzen, Bäume und Sträucher anbauen.
  • Wünschen Sie eine andere Art der Nutzung, müssen Sie sich an den Pächter oder Eigentümer wenden. Es ist durchaus möglich, dass er beispielsweise einer Nutzung als Parkplatz oder anderem zustimmt. Ohne diese Zustimmung dürfen Sie jedoch nicht den Garten entfernen.
  • Auch wenn Sie die Zustimmung erhalten, muss die Nutzung wieder umkehrbar sein. Das bedeutet, wenn Sie das Gartenland als Parkfläche nutzen, muss jederzeit wieder ein Garten daraus gemacht werden können. Ist die Umwandelbarkeit nicht mehr möglich, wird das nicht im Interesse des Eigentümers sein. Es geht zum Beispiel nicht, dass Sie einen Straßenbelag anfertigen und keine Gartennutzung mehr möglich ist. Sobald die Funktion des Gartens vollständig weggefallen ist, haben Sie gegen die Nutzungsvorgaben aus Ihrem Pacht- oder Mietvertrag verstoßen.
  • Der Eigentümer kann von Ihnen dann Schadenersatz verlangen und dass Sie die Baumaßnahme wieder rückgängig machen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie das riskieren wollen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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