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Garantie oder Gewährleistung - diese Möglichkeiten haben Sie bei defekter Batterie Ihres Autos

Defekte Autobatterien machen sich sofort bemerkbar.
Defekte Autobatterien machen sich sofort bemerkbar.
Meistens kommt es schleichend, manchmal auch plötzlich: Ihr Motor springt nicht mehr an, weil der Anlasser nicht mehr genügend Kraft entwickelt. In der Regel ist eine leere Batterie die Ursache. Hilft auch das Aufladen nicht weiter, so verbleibt als einzige Lösung der Austausch gegen eine neue Autobatterie. Besteht auf das defekte Teil noch ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch, sparen Sie sich den Kaufpreis der neuen Batterie. Lesen Sie hier, worin der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht und wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Die Gewährleistung Ihrer Autobatterie ist gesetzlich geregelt

  • Der Anspruch auf Gewährleistung auf eine Sache entsteht aus dem, zwischen Ihnen und Ihrem Händler, geschlossenen Kaufvertrag. Die gesetzliche Grundlage hierzu bilden §§ 437 ff des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
  • Gewährleistung bedeutet, dass der Händler dafür einsteht, dass die gelieferte Sache - in diesem Fall die Autobatterie - zum Zeitpunkt des Verkaufs, frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Dies bedeutet, dass der Händler für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden haben, haftet, auch wenn die Mängel erst später in Erscheinung treten.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt laut Gesetz 24 Monate und beginnt mit Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
  • Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer den Nachweis zu erbringen, dass die gekaufte Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits defekt war, bzw. dass die Ursache des Defekts zumindest angelegt war. Dieser Nachweis ist in der Praxis recht schwierig zu erbringen, da dieser in der Regel nur mithilfe eines Gutachtens erfolgen kann.
  • Beim Verbrauchsgüterkauf - also wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist - gilt innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang die sogenannte Beweislastumkehr. Tritt der Defekt innerhalb dieser Frist auf, so wird vermutet, dass die gelieferte Sache bereits zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Dies erleichtert das Geltendmachen der Gewährleistungsansprüche für Privatpersonen erheblich, da kein gutachterlicher Nachweis zu erbringen ist. Kann der Händler jedoch nachweisen, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt noch nicht bestanden hat, kann er sich von seiner Pflicht zur Erfüllung der Gewährleistungsansprüche entbinden. Dieser Nachweis ist jedoch in der Regel ebenfalls schwierig zu erbringen.
  • Als Rechte aus der Gewährleistung stehen dem Käufer die Nacherfüllung, das Rücktrittsrecht, die Minderung sowie der Anspruch auf Schadenersatz zu, wobei die Nacherfüllung als das vorrangige Recht definiert ist. Die Nacherfüllung kann durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch der Batterie) oder durch die Beseitigung des Mangels (Reparatur der Batterie) erfolgen. Die Wahl der Nacherfüllung trifft beim Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich der Käufer, nicht der Händler.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Batterieherstellers

  • Im Gegensatz zur Gewährleistung, ist die Garantie nicht gesetzlich geregelt, sondern ist eine zusätzliche und freiwillige Leistung des Herstellers.
  • Der Umfang der Garantie ergibt sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen. Diese regeln auch den Zeitraum, über welchen sich die Garantie erstreckt.
  • Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs spielt bei der Garantie keine Rolle, da diese die Funktionsfähigkeit der Sache über den gesamten Garantiezeitraum zusichert.
  • Durch eine Garantiezusage wird die gesetzliche Gewährleistung in keiner Weise eingeschränkt oder gar ersetzt, sondern es existieren beide Regelungen parallel zueinander. Der Käufer kann frei wählen, ob er sich auf Garantie- oder Gewährleistungsansprüche berufen möchte.

Melden Sie die defekte Batterie unverzüglich Ihrem Händler

  • Haben Sie noch Garantie- oder Gewährleistungsansprüche auf Ihre defekte Autobatterie, so melden Sie den Defekt schnellstmöglich Ihrem Händler. Denn das Einhalten der Fristen ist von großer Wichtigkeit für die weitere Abwicklung.
  • Bestätigt der Händler Ihre Ansprüche und ist eine Reparatur nicht möglich, erhalten Sie die neue Batterie kostenlos im Austausch gegen das defekte Exemplar.
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