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Garantie auf Reparaturen - Wissenswertes

Nutzen Sie Ihre Garantie auf Reparaturen.
Nutzen Sie Ihre Garantie auf Reparaturen.
Nichts ist ärgerlicher als wenn das Auto, auf das man angewiesen ist, auf einmal kaputt geht - außer Sie bringen es in die Werkstatt und kurz danach ist es wieder hinüber. Sie sollten dann Ihr gutes Recht in Anspruch nehmen. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht wurde neu geregelt und darüber hinaus geben viele Werkstätten eine Garantie auf ihre Reparaturen.

Rechnung - Garantie auf Reparaturen prüfen

  • Beachten Sie, dass sich eine Garantie stets von der gesetzlichen Gewährleistung unterscheidet.
  • Die Garantie kann eine Werkstatt geben, um das Vertrauen der Kunden in Ihre Arbeitsleistung beim Durchführen von Reparaturen zu gewinnen. Die Werkstätten müssen Ihnen jedoch keine Garantie auf Reparaturen gewähren.
  • Prüfen Sie die Rechnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort können Sie im Einzelnen nachlesen, ob eine Garantie auf die Arbeitsleistung und auf die eingesetzten Teile gegeben wurde und wie lange diese gilt.
  • Fallen Ihre Reparaturen unter die Garantie, so wenden Sie sich an die Werkstatt, die die Leistung durchgeführt hat. Schildern Sie, wann die Reparatur erfolgt ist, und belegen Sie dies anhand der Quittung und bitten Sie um Inanspruchnahme der Garantie. Man wird Ihnen dann weiterhelfen und Ihr Auto reparieren.

Gesetzliche Gewährleistung auf Reparaturen

  • Die gesetzliche Gewährleistung, gibt Ihnen ein Recht auf Nachbesserung, und wenn diese scheitert, können Sie den Rücktritt erklären. Dieses Recht auf Gewährleistung gilt im Gegensatz zur Garantie immer auf Reparaturen und kann von einer Werkstatt nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
  • Für durchgeführte Reparaturen gilt stets die gesetzliche Gewährleistung für zwei Jahre. Tritt ein Defekt nach den erfolgten Reparaturen auf, so muss die Werkstatt nachbessern.
  • Die Werkstatt kann dies allerdings vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Lesen Sie dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach. Sie können dann nur ein Jahr lang die Nachbesserung fordern. Die Werkstatt  muss dann für Transport-, Arbeits- und Materialkosten aufkommen.
  • Stellen Sie nach der Nachbesserung fest, dass Ihr Auto immer noch kaputt ist, so können Sie den Schaden von einer anderen Werkstatt beheben lassen und dies der verursachenden Werkstatt berechnen.
  • Sie können stattdessen auch zurücktreten und den Lohn mindern. Wurde zweimal vergeblich nachgebessert, sind Sie berechtigt, Schadensersatz zu fordern.
  • Ist die Gewährleistung schon abgelaufen, so prüfen Sie, ob Sie noch eine Garantie auf die Reparaturen haben.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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