Die Fußrastenanlage wird von den meisten Bikern gewechselt, weil sie so eine optimale Sitzposition erreichen können. Damit dieser Komfortzuwachs nicht die ABE kostet, sollten Sie einiges beachten.
- 26.05.2011 Roswitha Gladel
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
- ABE/Gutachten
- Werkzeug
Wechseln Sie die Fußrastenanlage mit Verstand
- Die neue Fußrastenanlage sollte eine größere Verstellbarkeit der Fußrasten als das Original haben und so eine bequeme Sitzhaltung und optimale Schwerpunktverteilung ermöglichen. Die gesamte Sitzposition soll ergonomischer sein und der Körpergeometrie angepasst werden können.
- Kaufen Sie am Besten nur komplette Fußrastenanlage mit passendem Einbausatz, dann haben Sie mit dem Einbau keine Probleme.
- Beachten Sie § 30 und § 61 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Sie müssen pro Sitzplatz 2 Fußrasten haben.
- Die Paragrafen schreiben außerdem vor, dass nur klappbare Fußrasten verwendet werden dürfen und für die Fußrastenanlage ein Gutachten oder eine ABE vorliegen muss. In der ABE muss Ihr Motorrad, an dem Sie die Fußrastenanlage anbringen wollen, aufgeführt sein und evtl. Auflagen, wie Anbauvorschriften, genannt sein.
- Liegt ein Gutachten vor, müssen Sie beim TÜV die Abnahme für Ihr Fahrzeug beantragen. Diese Abnahme werden Sie bekommen, wenn die Fußrastenanlage fest eingebaut ist, Ihre Füße sicher die Rasten erreichen können und Sie von dort die Bedienelemente erreichen können.
- Der Wechsel der Fußrastenanlage bedeutet oft, dass weitere Maßnahmen nötig werden, weil mit den Füßen die Bedienelemente erreicht werden müssen. Oft müssen daher der Bremshebel und die Schaltung ebenfalls verändert werden.
- Aus der Vorschrift, dass es pro Sitz 2 Fußrasten geben muss, ergibt sich zwingend, dass keine zusätzlichen Fußrasten angebaut werden dürfen und dass das Entfernen der Fußrasten des Sozius nur erlaubt ist, wenn das Motorrad offiziell nur noch einen Sitz hat.