Vielleicht verwendet Ihr Arbeitgeber für die Erstattung von Fahrtkosten bestimmte Formulare, die Sie dann einfach nur noch auszufüllen brauchen.
Der Weg zur Schulung
- Insbesondere wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, wird Ihr Arbeitgeber bzw. Dienstherr ein bestimmtes Formular verwenden, mit dem Sie sich die Fahrtkosten für eine Schulung oder Fortbildungsmaßnahme erstatten lassen können.
- In der Regel gilt, dass nur die unbedingt nötigen Fahrtkosten übernommen werden. Das heißt, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, die Kosten eines 2. Klasse-Tickets.
- Sollten Sie eine Bahncard besitzen, die Sie sich aus privaten Gründen angeschafft haben, dann sind Sie möglicherweise verpflichtet, diese auch für dienstliche Fahrten einzusetzen. Dann können Sie sich auch nur die entsprechend geringeren Fahrtkosten erstatten lassen.
- Benutzen Sie Ihren privaten Pkw, um zur Schulung zu kommen, dann ist meist ein bestimmter Kilometersatz an Fahrtkosten erstattungsfähig, in der Regel 30 Cent pro Kilometer. Wenn Kollegen mitfahren und diesen dadurch selbst keine Fahrtkosten entstehen, können Sie Ihren Fahrtkostensatz unter Umständen erhöhen.
- Mit dem Antrag auf Fahrtkostenerstattung müssen Sie meist entsprechende Belege einreichen, insbesondere bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Bei den Fahrtkosten besser nicht schummeln
- Bei der Angabe der Fahrtkosten sollten Sie ehrlich sein und lieber nicht schummeln, um sich ein paar Euros zu erschleichen.
- Meist versichern Sie auf dem Antrag die Richtigkeit Ihrer Angaben noch zusätzlich. Stellen sich Ihre Angaben im Nachhinein als falsch heraus, können Sie erhebliche Probleme bekommen. Wenn Ihnen nachgewiesen werden kann, dass Sie damit vorsätzlich Ihren Arbeitgeber geschädigt haben bzw. schädigen wollten, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.
Fahrtkosten, die Ihnen für den Besuch einer Schulung entstehen, sollten Sie sich direkt nach Rückkehr von der Schulung erstatten lassen. Heben Sie daher alle Belege, insbesondere Fahrkarten, sorgfältig auf.

