Alle Kategorien
Suche

Für PKW-Anhänger Versicherung abschließen - das sollten Sie dabei beachten

Eine Haftpflichtversicherung für den PKW-Anhänger ist sinnvoll.
Eine Haftpflichtversicherung für den PKW-Anhänger ist sinnvoll.
Für einen PKW-Anhänger ist eine Versicherung wichtig. So wie für einen PKW, bevor er auf der Straße fährt, mindestens eine Haftpflicht abgeschlossen werden muss, so hat auch ein Anhänger eine eigene Haftpflicht nötig, da er ebenfalls auf der Straße fortbewegt wird. Zudem kann beispielsweise durch eine nicht mehr richtig funktionierende Schlingerkupplung sich der Anhänger vom Zugfahrzeug lösen und einen Unfall verursachen.

Das müssen Sie beim PKW beachten

  • In früheren Jahren war der Anhänger automatisch über die Versicherung des PKWs haftpflichtversichert. Zwischen den Jahren 1995 und 2001 allerdings häuften sich die Unfälle bei Zugmaschinen und Anhängern, sodass der Gesetzgeber rasch auf eine Gesetzesänderung drängte.
  • Seit dem Jahre 2002 muss auch jeder PKW-Anhänger eine eigene Versicherung abgeschlossen haben. Allerdings werden die Anhänger nicht so hoch wie die PKWs versichert, denn es sollte nur eine vereinfachte Staffelung der Größenordnung der Anhänger stattfinden. So reicht die PKW-Anhänger-Versicherung im normalen Haftpflichtbereich von 20 bis 70 Euro.
  • Doch es gibt auch eine Vollkasko-Absicherung für PKW-Anhänger. Diese liegt im Bereich zwischen 200 und 500 Euro und ist ebenfalls abhängig von der Größe.

Jeder Anhänger hat seine Eigenart

  • Es war allerdings für die Behörden nicht einfach, die gesamten Unfälle mit Anhängern in ihre Bestandteile aufzuteilen, da in den Polizeiberichten nur die Rede von PKW mit Anhänger war. Es wurden europaweit Statistiker eingesetzt, die herausfinden sollten, wann bei welchen Unfällen welcher Anhänger beteiligt war. Dieses Konzept wurde schließlich an jede Polizeidienststelle weitergegeben, damit bereits dort die wichtigsten Daten erfasst werden konnten.
  • Allerdings müssen sowohl große als auch kleine PKW-Anhänger die Auflaufbremse als gemeinsame Sicherheit vorweisen, bevor sie den Stempel des TÜV bekommen. Die nächste Gemeinsamkeit ist die TÜV Plakette, die jeder Anhänger vorweisen muss.

Die Versicherung als Besonderheit

  • Unter versicherungstechnischen Aspekten besitzt die PKW-Anhänger-Versicherung im Falle eines Schadens eine Besonderheit. Wird ein Schaden nachweislich durch den Anhänger verursacht, so kann der Geschädigte nun auswählen, ob er seinen Schaden durch die Anhänger-Versicherung, die Kfz-Versicherung des Unfallgegners oder sicherheitshalber durch beide Versicherungen begleichen lassen möchte.
  • Hierbei kann es unter Umständen zur Regulierung des Schadens durch zwei Versicherungen kommen, wenn der Kfz-Halter und auch der Halter des Anhängers zwei verschiedene Personen sind. Kann der Unfallverursacher den Geschädigten überzeugen, dass doch die Regulierung des Schadens durch die Anhänger-Versicherung vollkommen ausreicht, so wird die Haftpflichtversicherung des Kfz-Halters nicht in Anspruch genommen und der Halter kann seinen Schadenfreiheitsrabatt behalten.
Teilen: