- 10.03.2011 Jürgen Hemminger
- Vermögensliste
Bevor sich der Treuhänder die Mühe macht, alle persönlichen Gegenstände eines Schuldners auf Vermögen zu durchsuchen, sollte man es sich in diesem Punkt einfacher machen. Deshalb sollte jemand der in Privatkonkurs geht, alles auf einer Liste festhalten, was einem eventuellen Vermögen zugerechnet werden kann. Erst der Treuhänder entscheidet dann, was zum Vermögen gerechnet werden kann und wie dies verwertet wird.
Bei einem Privatkonkurs muss alles offengelegt werden
- Natürlich müssen bei einem Privatkonkurs nicht alle Dinge aus dem privaten Bereich auf einer Liste aufgeführt werden, gerade diese nicht, die zum normalen Lebensalltag gehören. Nur was über das Normale hinausgeht sollte hier festgehalten werden. Ein Fernseher zum Beispiel gehört nicht zum Vermögen, wenn er nicht gerade eine 5- stellige Summe gekostet hat.
- Dinge wie zum Beispiel Lebensversicherungen, Autos oder auch etwaige Immobilien, zählen zu einem Privatvermögen. Diese Dinge werden vom Treuhänder zu Geld gemacht und mit diesem Geld werden erste Zahlungen an die Gläubiger ausgeführt.
- Auch alles was man im Laufe des Privatkonkurs an Vermögen dazubekommt muss dem Treuhänder sofort offengelegt werden. Auch dürfen Dinge aus einer solchen Liste ohne das Wissen des Treuhänders in dieser Zeit nicht veräußert werden.