Führungszeugnis beantragen - online

Vorrangig in sozialen Berufen wird heutzutage ein Führungszeugnis gefordert. Vorrangig in sozialen Berufen wird heutzutage ein Führungszeugnis gefordert.
Viele Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeitern ein polizeiliches Führungszeugnis. Vor allem im sozialen Bereich ist dies oft verpflichtend. Doch wo und wie kann man ein Führungszeugnis beantragen?
Anne Leibl
11.10.2010 Anne Leibl
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • 13 Euro

Wenn Ihr Arbeitgeber ein Führungszeugnis von Ihnen verlangt, müssen Sie dies umgehend beantragen, da es vor allem in großen Städten einige Wochen dauern kann bis das Führungszeugnis ausgestellt wird.

  • Am einfachsten wäre es, das Führungszeugnis online zu beantragen, dies ist jedoch bundesweit nicht möglich.
  • Ein Führungszeugnis muss persönlich bei der zuständigen Meldebehörde (Kreisverwaltungsreferat oder Gemeinde) beantragt werden. Die Meldebehörde selbst erteilt nur den Auftrag, erstellt wird das Führungszeugnis dann in Bonn vom Bundeszentralregister. Von dort aus wird es entweder direkt an Sie oder an Ihren Arbeitgeber geschickt. Dies können Sie selbst bestimmen.
  • Sie müssen selbst auf der Meldebehörde erscheinen und können keine bevollmächtigte Person hinschicken. (Nur gesetzliche Vertreter, wie zum Beispiel ein Vormund, kann eine Vollmacht bekommen.)
  • Der Grund dafür, dass man ein Führungszeugnis nur persönlich und nicht online beantragen kann liegt darin, dass so ein Daten-Missbrauch verhindert werden soll.
  • Ein Führungszeugnis kostet 13 Euro. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er diese Kosten übernimmt, vor allem bei langjährigen Mitarbeitern übernehmen viele Arbeitgeber die Kosten.
  • Das Führungszeugnis bleibt in der Regel im Original bei Ihrem Arbeitgeber und wird dort in Ihrer Personalakte aufbewahrt.
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  • Sonja L. | 29.12.2011, 15:27

    "Die Meldebehörde selbst erteilt nur den Auftrag, erstellt wird das Führungszeugnis dann in Bonn vom Bundeszentralregister. Von dort aus wird es entweder direkt an Sie oder an Ihren Arbeitgeber geschickt. Dies können Sie selbst bestimmen." Da ich selbst als Mitarbeiterin in der Meldebehörde einer großen Stadt täglich die Anträge für Führungszeugnisse entgegennehme, weiß ich das dies so falsch ist. Ist das Führungszeugnis (FZ) zur Vorlage bei einer Behörde (z. Bsp für Einstellung, Approbation etc.) muss in der Regel das FZ vom Bundesamt für Justiz unmittelbar an diese Behörde übersandtwerden. In diesem Fall ist die Belegert OB /OE unter Vorlage der vollständige Adresse (ggfls. auch Ansprechpartner und/oder Aktenzeichen) der entsprechenden Behörde zu beantragen. Benötigen Sie hingegen das FZ nur für die Einstellung bei einer/einem Firma/Verein etc., also nur für private Zwecke, dann wird das FZ der Belegart NB/NE immer direkt an Sie gesandt. Die Arten OE und NE beziehen sich auf erweiterte FZe, die immer dann beantragt werden müssen, wenn Sie z.B. beruflich oder im Ehrenamt etc. mit Kinder und Jugendlichen in Kontakt kommen (Bsp: ErzieherInnen/LehrerInnen, SporttrainerInnen etc.). In diesem Fall sollten Sie bei der Beantragung eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgeber/Verein etc. vorlegen, dass Sie dieses erweiterte Führungszeugnis benötigen.

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