- 30.12.2011 Volker Beeden
- Positive Prognose
- Guter Rechtsanwalt
- Gnädiger Richter
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine strafrichterliche Maßnahme, die über das einfache Fahrverbot hinausgeht. Das Fahrverbot ist als Denkzettel gedacht und unterstellt, dass Ihr Verkehrsverstoß im Rahmen des Betriebsrisikos eines Fahrzeuges nachvollziehbar war.
Führerschein ist für viele die Existenzgrundlage
- Soll Ihnen jedoch der Führerschein auf Lebenszeit entzogen werden, unterstellt Ihnen das Gericht, dass Sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr ungeeignet sind. Rechtsgrundlage ist § 69 StGB.
- Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist zunächst, dass Sie wegen einer Verkehrsstraftat angeklagt sind, Sie deshalb verurteilt werden und sich aus der Tat ergibt, dass Sie zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignet sind.
Bei Ungeeignetheit auf Lebenszeit entzogen
- Diese Ungeeignetheit ergibt sich in der Regel dann, wenn Sie infolge einer Straftat wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (315 c StGB), Trunkenheit im Verkehr (316 StGB), Unfallflucht (§142 StGB) in der Kenntnis eines Personen- oder Sachschadens oder wegen einer Vollrauschtat (§323a StGB) verurteilt werden.
- Auch in diesen Fällen muss das Gericht jedoch prüfen, ob die durch diese Verurteilung indizierte Ungeeignetheit dennoch Ausnahmen erlaubt.
Ausnahmen beim Entzug bleiben möglich
- Ausnahmen wurden bisher bei geringfügigen Vorfällen anerkannt, beispielsweise bei einer alkoholisierten Fahrt zur Unfallstelle eines Angehöriger, bei einer Fahrtstrecke von 15 m ohne Vorbelastungen des Fahrers, bei einer alkoholisierten Fahrt wegen Flucht von einer körperlichen Auseinandersetzung oder einer fahrlässigen Verkennung einer Unfallsituation.
- Beachten Sie, dass Ihr Arbeitsplatzverlust oder allgemeinwirtschaftliche Nachteile keine Ausnahme begründen.
- Ferner muss das Gericht feststellen, dass Sie auch noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ungeeignet sein müssen. Können Sie oder Ihr Anwalt dokumentieren, dass bereits die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Sie zur Einsicht gebracht hat und Sie sich künftig verkehrsgerecht verhalten werden, kann Ihnen der Führerschein nicht auf Lebenszeit, sondern allenfalls befristet entzogen werden.
Arbeiten Sie an Ihrer Prognose
- Nur dann, wenn nicht zu erwarten ist, dass Sie sich künftig bessern, kann Ihnen der Führerschein auch auf Lebenszeit entzogen werden. Hierbei handelt es sich eher um einen Ausnahmefall, der bei besonders hartnäckigen Verkehrssündern verhängt wird. Das Gericht muss Ihnen eine besonders schlechte Prognose erstellen.
- Da Sie in der Zeit zwischen der vorläufigen Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Tat und der gerichtlichen Verurteilung noch einige Zeit zur Verfügung haben werden, sollten Sie versuchen, Ihre soziale Prognose als Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Vorteilhaft ist, wenn Sie sich um eine Nachschulung bemühen, Ihre eventuell bestehende Alkoholabhängigkeit bekämpfen oder sich intensiv um eine Schadenswiedergutmachung bemühen.