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FSJ: Bezahlung - Hinweise und Tipps

Tätigkeiten beim  FSJ bieten Vorteile bei Bewerbungen.
Tätigkeiten beim FSJ bieten Vorteile bei Bewerbungen. © Rainer_Sturm / Pixelio
Ein freiwilliges soziales Jahr ist eine gute Möglichkeit, Zeiten zwischen dem Ende der schulischen Ausbildung und dem Beginn der Berufsausbildung zu überbrücken. Die Bezahlung ist gesetzlich geregelt und es gibt wenige Unterschiede zwischen dem FSJ, FÖJ und dem BFD.

Grundlegendes zum FSJ und BFD

Sie können ein freiwilliges soziales Jahr über verschiedene Organisationen absolvieren. Die Bezahlung ist gesetzlich geregelt.

  • Der BFD ist der Nachfolger des Zivildienstes und bietet aber nach der Umstrukturierung auch älteren Menschen die Möglichkeit, sich im Rahmen der Organisation ehrenamtlich einzubringen. Sie können in Vollzeit oder in Teilzeit teilnehmen und Sie können mehrmals im Leben ein soziales Jahr ableisten.
  • Das FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und das FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) steht Ihnen nur bis zum 27. Lebensjahr offen. Diese Dienste richten sich also an Jugendliche. Hier gibt es nur die Möglichkeit der Vollzeit und Sie können nur einmal im Leben teilnehmen. Diese Dienste ermöglichen auch Auslandaufenthalte.
  • Das freiwillige soziale Jahr kann bei allen Diensten zwischen 6 Monaten und 18 Monaten dauern - unter Umständen auch 24 Monate.

Die Bezahlung ist im Wesentlichen bei allen Diensten gleich, aber es kann einige Unterschiede geben.

Anspruch auf Bezahlung im sozialen Jahr

  • Grundsätzlich ist über das Gesetz festgelegt, dass Ihnen freie Kost und Logis zustehen. Außerdem ist von einem Taschengeld die Rede, was aber nicht genau definiert ist.
  • Festgelegt ist eine Obergrenze von 330 € im Monat, die Dienste sind gehalten, Sie bei gleichen Tätigkeiten mit gleicher Bezahlung zu entlohnen. Also egal, ob Sie beim FSJ oder BFD arbeiten, die Bezahlung sollte gleich sein.
  • Bezüglich des Anspruchs auf Kindergeld und Waisenrenten kann es einen Unterschied geben. Bezieher von Waisenrente wird dieses nicht gekürzt, wenn Sie beim FSJ oder BFD Taschengeld bekommen. Wenn Ihren Eltern Kindergeld zusteht, bekommen diese es weiter, wenn Sie beim FSJ arbeiten. Beim BFD soll die Regelung angepasst werden. Bisher war der Anspruch während der Zeit erloschen und wurde im Anschluss an die maximale Bezugsdauer angehängt.
  • Bezüglich der Bezahlung ist es so, dass die Taschengelder des BFD besteuert werden sollen, das Taschengeld beim FSJ unterliegt schon jetzt der Steuerpflicht.
  • Bei allen Diensten sind sie sozialversichert, Sie sind krankenversichert und es steht Ihnen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.

Darauf müssen Sie bei den Verträgen achten

Die genannte Bezahlung (Taschengeld) ist ein Höchstbetrag, in der Regel bekommen Sie deutlich weniger.

  • Sie sollen für gleiche Tätigkeiten auch ein gleich hohes Taschengeld bekommen. Halten Sie die Augen und die Ohren offen. Wenn Kollegen, die durch ähnliches Arbeiten mehr bekommen, verhandeln Sie mit dem FSJ den Vertrag noch mal nach.
  • Bezüglich der Vergleichbarkeit der Zahlungen müssen Sie auch berücksichtigen, dass Ihnen Berufskleidung, Verpflegung und Unterkunft zustehen. Kann der Träger Ihnen dies nicht bieten, steht Ihnen ein finanzieller Ausgleich zu. Wenn Sie zum Beispiel das gleiche Taschengeld wie ein Kollege bekommen, dieser aber beim Träger der FSJ-Maßnahme wohnt und isst, Sie diese Möglichkeit dagegen nicht haben, dann ist dessen Bezahlung in der Summe höher. Auch ein Grund, noch mal vorzusprechen und um mehr Geld zu bitten.
  • Bei der Bezahlung kommt es darauf an, dass man Ihnen die Möglichkeit bietet, beim Träger zu leben und zu essen. Wenn Sie diese nicht nutzen, steht Ihnen kein Ausgleich zu.

Egal ob Sie beim FSJ oder beim BFD das Jahr ableisten wollen, mehr als ein Taschengeld, das meist deutlich unter den Höchstgrenzen liegt, können Sie als Bezahlung nicht erwarten. Wichtiger ist, dass Sie ein Zeugnis bekommen und viele Hochschulen und Arbeitgeber Ihnen Vorteile einräumen, wenn Sie ein freiwilliges soziales Jahr abgeleistet haben.

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