- 09.06.2011 Christoph Weber
Wie Sie eine Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung bekommen
In der Regel werden bereits im November durch die Finanzämter die neuen Unterlagen für die Steuererklärung im kommenden Jahr an die Arbeitnehmer verschickt, damit sich niemand herausreden kann, dass er die betreffenden Unterlagen nicht rechtzeitig bekommen hat. Daher gelten bei den Ämtern die allgemeinen Fristen für die Abgabe.
- Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber sehr früh den elektronischen Lohnsteuerauszug erhalten, setzen Sie sich in der Regel recht schnell daran, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen für das Finanzamt beisammen haben. Schließlich ist es erwiesen, dass die Finanzämter gerade im ersten Quartal eines Jahres noch nicht so viel Andrang haben und die Bearbeitung der Steuererklärungen recht zügig vorangeht und Sie Ihren Steuerausgleich sehr früh in Ihren Händen haben.
- Doch manchmal ist es wie verhext, dass Ihnen wichtige Unterlagen fehlen oder Sie es einfach verpasst haben, die für die Erklärung notwendigen Bescheide und Rechnungen rechtzeitig zu beschaffen. Dann werden Sie spätestens Ende Juni von Ihrem Finanzamt einen Brief erhalten, dass Sie Ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben und Sie dies bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt einreichen müssen, um Sanktionen zu vermeiden.
- Wenn Ihnen der Termin zu früh erscheint, können Sie beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Hierfür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Die sichersten Art auf einen Antrag für die Fristverlängerung ist der persönliche Gang zu Ihrem Finanzamt, denn dort können Sie direkt vor Ort alle eventuell noch offenen Fragen sofort klären. Der Sachbearbeiter bespricht dann mit Ihnen den Zeitraum, der Ihnen von der Finanzbehörde noch gewährt werden kann.
- Anschließend erhalten Sie über diese Fristverlängerung ein Schriftstück. Sie sollten diesen Termin aber auf keinen Fall verstreichen lassen, denn einen weiteren Aufschub wird es nicht geben. Sie können natürlich Ihr Finanzamt unter der Angabe Ihrer Steuernummer auch schriftlich um diese Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung bitten. Sicherer ist das Versenden des Briefes per Einschreiben oder der direkte Einwurf in den Briefkasten Ihres Finanzamtes.
- Eine telefonische Anfrage zwei bis drei Tage später kann Ihnen noch eine weitere Sicherheit geben, denn dann müsste Ihr Verlängerungsantrag bereits in Bearbeitung sein. Eine grundsätzliche Ablehnung der Verlängerung ist bislang nicht bekannt geworden.