Fremdes Geld finden - was tun?

Wenn Sie fremdes Geld finden und abgeben, erhalten Sie einen Finderlohn. Wenn Sie fremdes Geld finden und abgeben, erhalten Sie einen Finderlohn.
Fremdes Geld zu finden ist ein Verlockung, der nicht leicht zu widerstehen ist. Natürlich gibt man es wieder ab, doch einen Augenblick überlegt wohl jeder, was der Fund so alles möglich machen kann. Dass die Ehrlichkeit siegt, kommt einem irgendwann auch einmal selbst zugute.
Dorothea Stuber
18.03.2011 Dorothea Stuber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden und Geld gefunden haben, denken Sie daran, wie Sie sich fühlen würden, hätten Sie das Geld verloren. Kaum einer hat Geld einfach so in der Tasche, meist plant man damit etwas. Deshalb wird sich der Besitzer sehr freuen, wenn er es zurück erhält.

Gefundenes Geld weiterleiten

  • Selbst wenn Sie Geld einfach auf der Straße finden, es gehört Ihnen nicht. Ein fremdes Auto oder Fahrrad dürfen Sie ja auch nicht einfach mitnehmen.
  • Wenn Sie ein Portemonnaie finden, lassen die darin enthaltenen Dokumente oft Rückschlüsse auf seinen Besitzer zu. Vielleicht wohnt er in Ihrer Straße? Wenn der Besitzer für Sie erreichbar ist, können Sie ihm das Portemonnaie persönlich überreichen.
  • Wenn Ihnen der Besitzer des Portemonnaies unbekannt ist, geben Sie es einfach auf der nächsten Polizeistation ab. Sie können sicher sein, dass es von dort aus den Weg zu seinem rechtmäßigen Besitzer findet.
  • Alternativ können Sie Ihren Fund im Fundbüro abgeben.

Finden und abgeben bringt Finderlohn

  • Jedem Finder steht per Gesetz ein Finderlohn zu. Der liegt bei Geldbeträgen und Wertsachen bis 500 Euro bei fünf Prozent und bei Beträgen, die darüber hinaus gehen, bei drei Prozent des Wertes (plus 25 Euro).
  • Der Finderlohn soll dazu animieren, den Fund seinem rechtmäßigen Besitzer wiederzugeben.
  • Für Funde in Behörden und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ein reduzierter Finderlohn von 50 Prozent.
  • Geben Sie gefundenes Geld eher bei der Polizei als bei einer Aufsichtsperson, einem Schaffner, Hausmeister o.ä. ab. Wenn der Fund unquittiert abgegeben wird, werden nur weitere Menschen in Versuchung geführt, das Geld unrechtmäßig für sich zu behalten. Da die Verlockung sehr groß ist, sollten Sie deshalb persönlich die Verantwortung für den Fund übernehmen.

Übrigens: Wer fremdes Geld mitnimmt und keinen Versuch unternimmt, es dem Eigentümer zurückzugeben, begeht vor dem Gesetz eine Unterschlagung und kann dafür entsprechend bestraft werden.

Diese Anleitung
Leser-Tipps Ihren Tipp zur Anleitung schreiben

1400 Zeichen verbleibend.