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Freiwillig versicherte Rentner - Krankenkasseninfo

Rentner dürfen sich freiwillig versichern.
Rentner dürfen sich freiwillig versichern.
Wenn Sie bereits Rentner sind und noch eine andere Tätigkeit ausüben, können Sie sich auch freiwillig versichern. Dafür müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen. Bereits freiwillig versicherte Rentner können nicht einfach gesetzlich versichert werden.

Versicherte Rentner sind abgesichert

  • Alle Rentner sowie die Antragsteller einer Rente sind in einer Krankenversicherung für Rentner pflichtversichert, wenn sie eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben. Wenn diese Zeit nicht erreicht wurde, können sie freiwillig versicherte Rentner werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eintritt als freiwillig versicherter Rentner in die Krankenkasse.
  • Die Berechnung der Beiträge setzt sich zusammen aus den beitragspflichtigen Einnahmen, welche mit dem Beitragssatz von 15,5 % multipliziert werden. Dabei setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus mehreren Faktoren zusammen. Diese sind im Einzelnen die Rentenzahlung, die Zahlung der Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen sowie der Überschuss an Einnahmen aus Werbungskosten. Diese Einnahmen werden nacheinander bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Allerdings ist für eine freiwillige Versicherung ein Beitrag von monatlich 828,33 Euro mindestens vorgegeben.

Voraussetzungen für die freiwillige Mitgliedschaft

  • Die Voraussetzung, um freiwillig versicherter Rentner zu werden, besteht aus mehreren unterschiedlichen Punkten, wobei lediglich einer dieser Punkte zutreffen muss. Wenn Sie bereits vor Rentenbeginn freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, haben Sie die Voraussetzung bereits erfüllt. Des Weiteren müssen Sie direkt vor der freiwilligen Versicherung als Rentner für mindestens ein Jahr oder innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens zwei Jahre versichert sein. Allerdings können Sie im Allgemeinen nicht aus einer freiwilligen Krankenkassenversicherung in eine gesetzliche Versicherung wechseln.
  • Beziehen Sie neben Ihrer gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte wie eine Betriebsrente, Witwen- oder Waisengeld, Renten als Zusatzversorgung als Arbeitnehmer oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, so müssen alle diese Beträge zu Ihrem Einkommen gezählt werden. Sind sie freiwillig versichert, so müssen Sie anders als bei der gesetzlichen Versicherung Ihre Beiträge selber zahlen, denn die Rentenversicherung übernimmt hier keinerlei Beträge.

Stand 12/2012

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