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Freistellungsauftrag kündigen - das ist zu berücksichtigen

Die Kündigung des Freistellungsauftrages kann sich lohnen.
Die Kündigung des Freistellungsauftrages kann sich lohnen.
Anleger können den Sparerfreibetrag nutzen, um bis zum festgesetzten Betrag keine Steuern auf Kapitalerträge zu zahlen. Bei geringen Kapitalerträgen und bei Auflösung des Kontos kann es jedoch sinnvoll sein, den Freistellungsauftrag vollständig zu kündigen.

Sparerfreibeträge für Konten und Depots

  • Durch die Nutzung der Freibeträge fallen nicht für alle Zinsen auch Steuern an. Jedoch ist die Nutzung der Freibeträge begrenzt. Je Person können Kinder wie auch Erwachsene einen Freibetrag von 801 Euro nutzen.

  • Über diesen Betrag hinaus dürfen Sie keine Freibeträge nutzen oder beantragen. Das bedeutet für Sie, dass die Summe der Freistellungsaufträge den Betrag von 801 Euro nicht übersteigen darf.

  • Bei Konten und Depots mit geringen Anlagebeträgen kann es sich deshalb lohnen, den Freistellungsauftrag zu kündigen oder diesen zu ändern. Dadurch haben Sie mehr Spielraum für andere Anlagearten, denn die frei gewordenen Sparerfreibeträge können Sie für andere Banken nutzen.

Freistellungsauftrag kündigen oder ändern

  • Für jedes Kreditinstitut benötigen Sie nur einen Freistellungsauftrag. Kündigen sollten Sie diesen somit erst dann, wenn Sie auch wirklich für alle Konten und Depots beim betreffenden Kreditinstitut keine Sparerfreibeträge mehr nutzen möchten.

  • Zur Kündigung bieten Kreditinstitute in der Regel Formulare an, sodass Sie diese nur ausfüllen und absenden müssen. Ehepartner müssen bei gemeinsamer Veranlagung gemeinsam die Kündigung unterschreiben. Sind Sie verheiratet, aber getrennt veranlagt, dann kann ein entsprechender Hinweis auf dem Kündigungsformular helfen.

  • Da die Zinsen in der Regel zum Ende des Jahres versteuert werden, ist es wichtig, die Kündigung rechtzeitig vor Jahresende abzusenden. Kreditinstitute benötigen häufig einige Wochen Bearbeitungszeit. Deshalb sollten Sie die Kündigung rechtzeitig absenden, damit der Auftrag nicht mehr in das neue Jahr übernommen wird.

  • Im laufenden Jahr ist eine Kündigung in aller Regel nicht möglich. Jedoch können Sie jederzeit eine Änderung vornehmen lassen. Dabei können Sie ein entsprechendes Änderungsformular nutzen und den freigestellten Betrag auf null Euro setzen. Dadurch wird der vorher genutzte Freibetrag auch innerhalb des Jahres für andere Kapitalerträge frei.

  • Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich, wenn ein Teil des Sparerfreibetrags bereits genutzt wurde. Alternativ haben Sie dann die Möglichkeit, den Sparerfreibetrag über ein Änderungsformular zu reduzieren, um Beträge für andere Konten freizustellen.

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