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Freigestellt – was es bedeutet und die Konsequenzen

Freigestellt - Zeit für andere Dinge
Freigestellt - Zeit für andere Dinge
Die Freistellung von der Arbeit ist in Deutschland eine rechtliche Möglichkeit, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Verfügung steht. Lesen Sie mehr über Rechte und Konsequenzen, wenn Sie freigestellt sind.

Definition von "freigestellt"

Eine Freistellung bedeutet, dass der Arbeitnehmer entweder auf Initiative des Arbeitgebers oder im Einvernehmen mit ihm auf Betreiben des Arbeitnehmers hin für eine bestimmte Zeit von der Pflicht zur Erfüllung seiner Arbeit entbunden wird. Das bedeutet, dass Sie für die Dauer dieser Freistellung nicht an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen sollen oder müssen.

Wird man freigestellt oder möchte sich selbst dafür entscheiden, so gibt es einige Aspekte, die zu bedenken sind, wie Dauer der Freistellung, Bezahlung, Widerruflichkeit und Weiteres. Diese Aspekte sind sehr wichtig, weil sie den Rahmen für Ihre Entscheidungsmöglichkeiten bilden.

Wichtige Aspekte, wenn Sie freigestellt sind

  • Finanzielle Aspekte: Grundsätzlich können Sie bezahlt oder unbezahlt freigestellt sein. Wenn Sie auf eigene Initiative freigestellt werden möchten, weil Sie zum Beispiel eine längere Auszeit nehmen wollen, so wird das in der Regel nicht bezahlt. Geht die Initiative für die Freistellung jedoch vom Arbeitgeber aus, so muss er Ihnen im Normalfall Ihre Bezüge weiterzahlen.
  • Dauer der Freistellung: Die Dauer der Freistellung hängt unter anderem vom Grund ab, aus dem sie ausgesprochen wurde. Dient sie nur der Überbrückung einer bestimmten akuten Situation, so ist sie in der Regel recht kurz. Es kann aber auch sein, dass die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens eine längere Freistellung erforderlich macht.
  • Art der Freistellung: Sie können entweder unwiderruflich freigestellt sein – also nicht wieder als Arbeitnehmer in das Unternehmen zurückkehren – oder aber widerruflich, was bedeutet, dass Sie jederzeit wieder an Ihren Arbeitsplatz gerufen werden können.

Sie sind freigestellt – was ist mit Urlaub und Nebenverdiensten?

Eine Freistellung kann vom Arbeitgeber deshalb ausgesprochen werden, damit Sie Ihre angesammelten Urlaubstage verbrauchen. Diese sind mit dem Zeitraum, in dem Sie freigestellt sind, dann abgegolten. Stellt Sie der Arbeitgeber jedoch widerruflich frei, so darf er Ihren Urlaubsanspruch nicht mit dieser Zeit verrechnen.

Einen Nebenjob in der Zeit der Freistellung dürfen Sie nur mit Genehmigung des Arbeitgebers annehmen. Sie können mit ihm dann regeln, ob Ihr Nebenverdienst mit Ihren Bezügen verrechnet wird oder ob Sie ihn als zusätzliche Einnahme behalten können.

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