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Freibetrag - Zinsen steuerfrei vereinnahmen

Um Zinsen steuerfrei ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie Ihren Freibetrag nutzen.
Um Zinsen steuerfrei ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie Ihren Freibetrag nutzen.
Sie legen Ihr Geld für lange Zeit an und am Ende der Laufzeit bekommen Sie den Anlagebetrag inklusive Zinsen ausbezahlt - dann werden die Steuern von den Zinsgewinnen abgezogen. Das muss nicht sein, wenn Sie dem Institut einen Teil seines Freibetrags zukommen lassen.

Welchen Freibetrag habe ich?

  • Jeder Person in Deutschland ist ein Sparer-Freibetrag von 801 € zugeordnet, der beliebig aufgeteilt und an beliebig viele Institute ausgegeben darf, eben bis zu einer Gesamthöchstsumme von 801 €. Eheleute, die zusammen eine Anlage besitzen, haben demnach einen Freibetrag von 1.602 €.
  • Der Freibetrag gibt die Summe an Zinserlösen an, die nicht versteuert werden muss. Überschreiten die Erlöse diesen Freibetrag, werden Steuern fällig. Sie bekommen also maximal 801 € an Zinsen steuerfrei ausgezahlt.

Zinsen und Erlöse vor der Steuer schützen

  • Besitzt man lediglich ein Girokonto, liegt normalerweise der gesamte Freibetrag bei der entsprechenden Bank, auch wenn mit einem Girokonto überhaupt keine Zinsen erwirtschaftet werden.
  • Wird jetzt eine Anlage bei einer anderen Bank oder über ein Depot angelegt, sollte man nicht vergessen über einen entsprechenden Freistellungsantrag (bekommt man immer bei der jeweiligen Bank) einen Teil seiner Freistellungssumme an das andere Institut zu übertragen. Dabei muss auch die ursprüngliche Summe bei der Hausbank entsprechend verringert werden, da dies nicht automatisch geschieht.
  • Die Höhe der Freistellungssumme sollte immer in etwa den zu erwarteten Zinsen und Erlösen eines Jahres entsprechen.
  • Sollte man fälschlicherweise durch Aufspaltung des Freibetrags eine höhere Summe als die 801 € an mehrere Institute verteilt haben, bewegt man sich im Bereich der Steuerhinterziehung. Daher ist es wichtig, immer den Überblick über seinen Freibetrag und die einzelnen Positionen bei verschiedenen Instituten zu behalten.
  • Sie können bei jedem Freistellungsantrag angeben, ob die Freistellungssumme dem Institut bis zu einem neuen Antrag zugesichert wird, oder ob die Summe nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gilt. Machen Sie sich eine entsprechende Notiz, um bei vielen Anlagen bei verschiedenen Instituten nicht die Übersicht zu verlieren.
  • Beachten Sie, dass ein Freistellungsauftrag sowohl für das verzinste Girokonto, Bausparer, vermögenswirksame Leistungen und andere genutzt werden kann. Fragen Sie zur Sicherheit immer nach, inwieweit Sie einen Freibetrag für Kapitalerträge in Anspruch nehmen können.

Freistellungsantrag für Zinsen stellen

Einen Vordruck für die Freistellung von Kapitalerträgen erhalten Sie entweder direkt bei Ihrem Bankansprechpartner, am Bankschalter oder über die Homepage Ihrer Bank.

  1. Tragen Sie in das Formular zuerst unterhalb dem Bereich "Kontoinhaber" Ihre persönlichen Daten ein. Dazu gehören der vollständige Namen, die komplette Adresse und Ihr Geburtsdatum. Außerdem wird Ihre Steueridentifikationsnummer benötigt. Die Steuer-ID können Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte unter Identifikationsnummer ablesen.
  2. Vermerken Sie außerdem unter dem Punkt "Familienstand" Ihre aktuelle Lebenssituation. Beachten Sie, dass es gerade beim Stand "Verheiratet" mehrere Auswahlmöglichkeiten gibt. Zusätzlich müssen Sie beim verheirateten Familienstand die Daten Ihres Ehegatten im Formular mit angeben.
  3. Haben Sie alle persönlichen Daten hinterlegt, dann müssen Sie für die Bank vermerken, um welche Anlage es sich handelt. Dazu finden Sie ebenfalls auf dem Dokument entsprechende Felder, die Sie beispielsweise mit Ihrer Filiale, Kontonummer usw. ausfüllen müssen.
  4. Im letzten Bereich des Formulars können Sie nun die Höhe Ihres Freibetrags bestimmen. Haben Sie nur eine Kapitalanlage, dann können Sie den Betrag in voller Höhe stellen. Bei mehreren Geldanlagen empfiehlt sich dagegen eine Aufteilung des Sparerpauschbetrages. Wählen Sie entsprechend Ihrer Kapitalanlage das entsprechende Kästchen aus.
  5. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie auch Kontakt mit Ihrem Berater aufnehmen, dieser kann Sie bei der Höhe des Freibetrags beraten, da die Bank in etwa weiß, in welcher Höhe bei Ihrer Geldanlage mit Zinsen zu rechnen ist.
  6. Zum Abschluss vergeben Sie noch einen Zeitraum für die Gültigkeit Ihres Antrages und bestätigen Sie Ihre Angaben mit einer persönlichen Unterschrift. Achten Sie darauf; Bei einem gemeinsam erteilten Freistellungsauftrag muss Ihr Ehegatte ebenfalls dem Antrag durch seine Unterschrift zustimmen.

Weitere Autorin: Daniela Huberts

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