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Freiberufler: Als Physiotherapeut arbeiten - wichtige Hinweise

Als Physiotherapeut freiberuflich arbeiten
Als Physiotherapeut freiberuflich arbeiten
Wenn Sie planen, als Freiberufler zu arbeiten, wenn Sie Physiotherapeut sind, sollten Sie einige Tipps befolgen, um keine Fehler zu machen und bösen Überraschungen vorzubeugen.

Freiberufler arbeiten selbstständig

  • Der Unterschied zur Angestelltentätigkeit ist für Freiberufler immer gleich; das gilt auch für den Physiotherapeuten. Er arbeitet selbstständig - bestimmt also selbst, wo, in welchem Umfang und wann er arbeitet. Dem sind bei Physiotherapeuten allerdings Grenzen gesetzt, da Patienten im Spiel sind, die sich in der Regel über eine Behandlung tagsüber und von Montag bis Freitag freuen.
  • Natürlich erhalten Sie nur dann Geld, wenn Sie auch arbeiten; als freiberuflicher Physiotherapeut also immer dann, nachdem Sie fertige Rezepte eingereicht haben und diese von den Kassen vergütet wurden. Der Praxisinhaber zahlt das Honorar dann aus, nach Abzug einer vorher vereinbarten Pauschale für Nutzung der Räume, Telekommunikation und Materialien.
  • Durch diesen etwas komplizierten Weg kann es mitunter mehrere Wochen dauern, bis nach Einreichung eines Rezeptes Geld fließt. Das sollten Sie besonders in der Anfangszeit bedenken und vorsorgen.
  • Für die sozialen Absicherungen (Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung) müssen Sie selbst sorgen. Darüber hinaus haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und auf Lohnzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall. Das Honorar fließt nur nach erbrachter Leistung. Sorgen Sie daher für einkommensarme oder -lose Zeiten vor.

Der Physiotherapeut als freier Mitarbeiter

  • Das größte Problem für freiberufliche Physiotherapeuten ist seit Jahren die sogenannte Scheinselbstständigkeit. Diese liegt vor, wenn Sie hauptsächlich nur für einen Auftraggeber arbeiten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie in dessen Praxis tätig werden oder aber für diese Praxis Hausbesuche machen. Lassen Sie sich daher unbedingt von Ihrem Berufsverband über die derzeitige Regelung beraten.
  • In Sachen Scheinselbstständigkeit sollten Sie auch wissen, dass die Beurteilung dieses Zustands von verschiedenen Stellen unterschiedlich gehandhabt wird. Wenn Sie in den Augen des Finanzamts selbstständig sind, heißt das noch lange nicht, dass die Rentenversicherung das auch so sieht.
  • Viele Praxen bieten mittlerweile Teilhaberschaften in Gesellschaften (GbR) an. Diese Konstrukte sind im Grunde rechtlich unbedenklich. Denken Sie daher darüber nach, ob das für Sie infrage kommt.
  • In den meisten Praxen ist es möglich, eigene Materialien bis hin zu Bänken mit in die Behandlungsräume zu bringen, gelegentlich ist dies aber auch nicht gewünscht. Klären Sie dies im Vorfeld mit dem Praxisinhaber ab sowie auch, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Ihnen die Praxisräume zur Verfügung stehen und Sie fest angestellte Mitarbeiter nicht behindern.
  • Auch trägt es oft positiv zum Praxisklima bei, wenn Sie im Vorfeld besprechen, nach welchen Regeln neue Patienten vergeben werden und ob Sie selbst akquirierte Patienten mit in die Praxis bringen können.
  • Der Trend in der Physiotherapie geht seit Jahren weg vom freien Mitarbeiter. Das liegt unter anderem an den Schwierigkeiten mit der Scheinselbstständigkeit, aber auch daran, dass es Bundesländer gibt, in denen der Praxisinhaber für die Freiberufler Umsatzsteuer zahlen muss. Informieren Sie sich auch hier über den aktuellen Stand.
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