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Fortbildung und Weiterbildung - Unterschied einfach erklärt

Jeder Beruf erfordert eine Fortbildung.
Jeder Beruf erfordert eine Fortbildung.
Eine solide Berufsausbildung ist in der Regel ein gutes Fundament, um innerhalb des beruflichen Lebens seinen tatsächlichen Platz zu finden. Wobei es nicht immer ausreicht, sich auf eine Berufsausbildung zu verlassen. Gleichgültig, ob Sie eine Ausbildung im technischen, medizinischen, sozialen oder andersartigen Berufszweig besitzen, die steten Entwicklungen werden Ihnen auf Dauer immer mehr Anpassung oder gar Umorientierung abfordern. Sollten Sie in dem Sinne an eine berufliche Veränderung denken, werden Sie sich zwischen einer Fortbildung und Weiterbildung entscheiden müssen.

Fortbildung oder Weiterbildung sind zu unterscheiden

Die berufliche Laufbahn kann aus vielen verschiedenen Stationen bestehen, wie z. B. einer ersten Ausbildung, einer Fortbildung, einer Umschulung oder einer Weiterbildung. Die Differenzierung der Begriffe ist dabei nicht immer ganz einfach zu durchleuchten, vor allem, weil sie umgangssprachlich oft in Synonymform genutzt werden

  • In manchen Berufen ist es möglich, durch Fortbildung bestimmte Qualifikationen zu erreichen, um z. B. zur  Führungskraft beruflich aufzusteigen. Ihr Wille und Ihre Einsatzbereitschaft Fachwissen zu vertiefen und zu erweitern wird durch viele Betriebe mit besserer Entlohnung und einem qualifizierteren Arbeitsbereich honoriert. Innerbetriebliche Fortbildungen, wie z. B. Kurse, Seminare zur Erweiterung des Fachwissens, werden oft durch die Betriebe finanziert. Neben der Fortbildung kann ein Betrieb auch eine Weiterbildung anbieten, um Sie innerhalb des Betriebes einem neuen Arbeitsbereich zuzuführen.
  • Während die berufliche Fortbildung eher einer innerbetrieblichen Fachausbildung zuzuordnen ist, können Sie eine Weiterbildung ebenso wie eine Umschulung über die Agenturen für Arbeit beantragen. Eine Weiterbildung baut auf Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten auf, um Sie im Rahmen einer beruflichen, allgemeinen, politischen oder informellen Weiterbildung zu einem neuen, ggf. staatlich anerkannten Abschluss führen. Eine Weiterbildung ist möglich durch z. B. computergestütztes Lernen an einer Fernuniversität oder ortsansässigen Schulen. Manche Betriebe bieten mehrere Fortbildungen innerhalb Ihrer Berufsqualifikationen an, die Sie später mit einer entsprechend, leichter verständlichen Weiterbildungs-Maßnahme abschließen können. (z.B. KFZ-Geselle zum KFZ-Meister)

Fort- oder Weiterbildung ist eine Grundsatzfrage

  • Wenn Sie eine berufliche Veränderung planen, sollten Sie sich Gedanken machen, ob Sie in Ihrer bisherigen Tätigkeit verbleiben möchten oder nicht. Innerhalb der gleichen Tätigkeit gibt es Möglichkeiten, z. B. die Branche zu wechseln (z. B. Hoteltelefonistin oder Telefonistin in einem Konzern usw.) oder innerhalb der Branche mit der gleichen Tätigkeit qualifizierter arbeiten zu können (z. B. Telefonistin für Privatkunden - Telefonistin für Geschäftskunden). Für jede Veränderung innerhalb Ihres Tätigkeitsbereiches werden Sie bestimmte Voraussetzungen nachweisen müssen. Daher ist es zweckmäßig, entsprechende Fortbildungen zu belegen.
  • Streben Sie eine neue Tätigkeit an, überlegen Sie, ob Sie in der gleichen Branche bleiben möchten, oder nicht (z. B. Hotelfach: Service oder Küche). Vielleicht wünschen Sie aber eine neue Tätigkeit in einer neuen Branche, wie z. B. vom sozialen Beruf zum technischen. In diesem Fall benötigen Sie eine solide, neue Ausbildung, die Sie unter bestimmten Begründungen der Agentur für Arbeit vortragen sollten. Je nach Begründung entscheidet die Agentur für Arbeit, ob Ihr beruflicher Veränderungswunsch im Rahmen einer Weiterbildung förderungswürdig ist oder ob Sie ihn selber finanzieren müssen.

Differenzieren Sie die Fortbildungsarten

  • Sollten Sie sich für eine Fortbildung entscheiden,  differenzieren Sie zwischen Erweiterungs-, Erhaltungs-, Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildung. Die Arbeitsagentur unterstützt alle diese Maßnahmen oft in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Erhaltungs- und Anpassungsfortbildungen werden von Arbeitgebern oft als „Pflichtfortbildung“ vorgeschrieben, um eine qualifizierte Tätigkeit trotz sich weiter entwickelnden Berufsstandards zu gewährleisten. Erweiterungs- und Aufstiegsfortbildungen stehen Arbeitnehmern in freier Wahl zur Verfügung.
  • Fortbildungen unterliegen dem §1 BbiG (Berufsbildungsgesetz) als Teil der Berufsbildung, zur Erhaltung/Erweiterung  beruflicher Tätigkeiten. Erlernte neue Qualifikationen müssen Sie durch eine entsprechende Prüfung z. B. der Industrie- und Handelskammer belegen. Eine Aufstiegsfortbildung ist z. B. wenn Facharbeiter durch Kurse über eine Fachwirt-Qualifikation bis zum Meister aufsteigen. Von diesem Schulungsbereich ist die Weiterbildung abzugrenzen.

Eine Weiterbildung öffnet Ihnen Türen

  • Wenn Sie planen, Ihr Wissen, Ihre Fähigkeiten und Ihre Fertigkeiten weiter auszubilden, stehen Ihnen verschiedene Weiterbildungen zur Verfügung, mit denen sich Ihnen andere Türen öffnen. Z. B. können Sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden, um die Branche zu wechseln oder Sie erschließen sich mit einer allgemeinen Weiterbildung Horizonte, die Sie zu neuen Tätigkeitsbereichen inspirieren.
  • Weiterbildung findet ein Leben lang statt. Beruflich können Sie, je nach Begründung einen neuen Berufszweig erstreben. Politisches Interesse, welches Sie weiter ausbauen, kann zu einer persönlich-informellen, als auch beruflichen Weiterbildung führen. Weiterbildungen können an entsprechenden Schulen für Erwachsene (z.B. Abendgymnasien) durchgeführt werden.

In der Regel ist eine Weiterbildung, die sich mit komplexen Themen beschäftigt, umfangreicher, als eine Fortbildung, die sich mit einem bestimmten Thema befasst.

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