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Flugvorschriften - so erfahren Sie, ob Ihr Handgepäck passt

Beim Handgepäck gelten besondere Flugvorschriften.
Beim Handgepäck gelten besondere Flugvorschriften. © Rainer Sturm / Pixelio
Wenn Sie eine Flugreise planen, dann machen Sie sich bestimmt Gedanken, welche Dinge Sie mitnehmen möchten. Denken Sie auf jeden Fall daran, dass es für die Beförderung von Handgepäck besondere Flugvorschriften gibt. Wie Sie sicher und ohne Probleme an Ihr Ziel kommen, erfahren Sie in dieser Anleitung.

Was Sie benötigen:

  • Zentimetermaß
  • Waage

So erfüllen Sie die Vorschriften für Ihr Handgepäck

  • Auf fast allen Flügen gelten die Maße 55 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 20 cm (Tiefe) als Höchstmaße für Handgepäck-Stücke. Die im freien Handel zu erwerbenden Flugumhänger haben genau diese Maße. Sind Sie sich nicht sicher, sollten Sie Ihr Handgepäck vor dem Flug noch einmal nachmessen. 
  • Als einzige Ausnahme gelten für die Höchstmaße faltbare Kleidersäcke als Handgepäck, da dürfen die Maße dementsprechend höher sein. Allerdings gilt der Kleidersack als eigenständiges Handgepäck. Sofern Sie nicht in der First- oder Business-Klasse fliegen, in der meist 2 Handgepäckstücke erlaubt sind, dürfen Sie dann nichts mehr in die Flugzeugkabine mitnehmen.  
  • Die Gewichtsangaben für Handgepäck schwanken bei den verschiedenen Airlines. Sie reichen von nur 5 kg bis 10 kg. Allerdings wird nur in den seltensten Fällen das Handgepäck bein Einchecken gewogen. Die Mitarbeiter der Fluggesellschaften verlassen sich meist mehr auf ihr geschultes Auge bezüglich der Höchstmaße.
  • Während des Fluges müssen Sie aufgrund der Flugvorschriften das Handgepäck sicher verstauen. Über Ihren Sitzen finden Sie die Handgepäck-Fächer, die beim Einsteigen geöffnet sind und bei Abflug geschlossen werden.
  • Wenn Sie sehr spät einsteigen, ist eventuell kein Platz mehr über Ihrem Sitz. Dann müssen Sie Ihr Handgepäck unter dem Sitz Ihres Vordermannes deponieren. Sie haben dann zwar weniger Platz für Ihre Füße, aber Ihr Handgepäck ist sicher bei Turbulenzen verstaut. 
  • Denken Sie daran, dass im Flugzeug kein Handgepäck im Bereich der Notausstiege platziert werden darf.

Flugvorschriften für den Inhalt des Handgepäcks

  • Seit dem 6.11.2006 gelten weltweit veränderte Flugvorschriften für den Inhalt Ihres Handgepäcks.  
  • Es versteht sich von selbst, dass es generelle Verbote für Waffen aller Art mit Zubehör im Handgepäck (und auch bei aufgegebenen Koffern) gibt. Auch Spielzeugpistolen fallen unter dieses Verbot.
  • Neu ist, dass auch sämtliche spitzen Gegenstände wie z.B. Messer, Nagelscheren, Zirkel und ähnliches sofort aus dem Handgepäck konfisziert werden.
  • Weiterhin ist es nicht mehr erlaubt, Flüssigkeiten im Handgepäck mit zu führen. Mittlerweile dürfen Sie aber 100 ml-Flaschen von Parfüm, Flüssigseife, Gel und Medikamenten mitführen. Diese müssen Sie aber in einem wiederverschließbaren durchsichtigen Plastikbeutel von höchstens 1 Liter Volumen verstauen und beim Einchecken unaufgefordert vorzeigen.
  • Sollten Sie nach Ihrem Einchecken im Duty-Free-Shop Artikel erwerben, so achten Sie darauf, dass Ihnen diese Artikel nach dem Bezahlen in einer eingeschweißten Plastiktüte übergeben werden. Außen muss für jeden ersichtlich der Kassenzettel geheftet werden. Normalerweise wird Ihnen die Duty-Free-Tüte nicht als zweites Handgepäck angelastet. 
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