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Flugschein machen - diese Voraussetzungen sollten Sie erfüllen

Den Flugschein können Sie in jedem Alter machen.
Den Flugschein können Sie in jedem Alter machen.
Sie wollen die grenzenlose Freiheit kennenlernen, die Reinhard Mey über den Wolken vermutete? Sie wollen selbst fliegen? Dann brauchen Sie einen Flugschein, die Privatpilotenlizenz (PPL). Bevor Sie den machen können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind keineswegs nur verwaltungstechnischer Natur.

Was Sie benötigen:

  • Geduld
  • Erfahrung im Umgang mit Ämtern

Voraussetzungen um den Flugschein machen zu können

  • Grundsätzlich ist wichtig, dass im Bereich der Ultraleichtflugzeuge ein Mindestalter von 16 Jahren gilt (Lizenzerhalt ab 17 Jahren). Zum Bedienen von Helikoptern - und andere Fluggeräten bis hin zum Verkehrsflugzeug müssen Sie hingegen zu Beginn der Ausbildung mindestens 17 Jahre alt sein (Lizenzerhalt ab 21 Jahren). Nach oben hin gibt es keine Altersgrenze.
  • Sie müssen dazu ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II für die Privatpilotenlizenz oder Klasse I für Berufspiloten vorlegen. Bei der fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung werden, neben der körperlichen Untersuchung, Blut- und Urintests gemacht, um auf diese Weise Diabetes und Leberfunktionsstörungen auszuschließen. Weitere Untersuchungen können sich anschließen und liegen im Ermessen des Arztes.
  • Auf jeden Fall werden Sehtests, d. h. ein augenärztliches Gutachten, verlangt und eine HNO-Untersuchung gemacht. Sie dürfen, sollten Sie beruflich fliegen wollen, nicht mehr als 5 Dioptrien +/- haben, als Privatpilot nicht mehr als +5 und -8 Dioptrien. Darüber hinaus werden ein Farbsehtest und ein Hörtest gemacht. In regelmäßigen Abständen müssen Sie ein Ruhe- und ein Belastungs-EKG machen lassen um das Herz-, Kreislaufsystem zu prüfen.
  • Haben Sie diese Untersuchungen überstanden, erhalten Sie Ihr fliegerärztliches Gutachten, das Sie zur Erlangung Ihres Flugscheins benötigen.

Formulare sind nötig, um den Flugschein zu bekommen

  • Die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung ist wohl die aufwendigste, aber nicht die einzige formale Hürde, die Ihnen beim Flugschein machen im Wege stehen kann. Sie müssen darüber hinaus ein polizeiliches Führungszeugnis, die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung zur Erstversorgung am Unfallort oder eine Kopie des Führerscheins, wenn dieser nach 1979 erworben wurde, sowie eine Erklärung über schwebende Strafverfahren einreichen. Bitte informieren Sie sich hierüber bei Ihrer örtlichen Flugschule, da hier regionale Unterschiede zu beachten sind.

Um den Flugschein zu machen, brauchen Sie Wissen

  • Außerdem sollten Sie für die Fliegerei spezifische Kenntnisse in den Fächern Mathematik, Physik und Englisch in ausreichendem Maße nachweisen können - etwa durch ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife - und der Deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
  • Bitte erkundigen Sie sich auch hier bei Ihrer örtlichen Flugschule, da sich auch hier regionale Unterschiede zeigten.
  • Wenn Sie dazu die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eine unbefristete und unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis haben, steht Ihrem Traum vom Fliegen nichts mehr im Wege - vorausgesetzt, Sie haben das nötige Kleingeld.
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