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Fliegen ohne Personalausweis

Fliegen ohne Personalausweis geht notfalls auch.
Fliegen ohne Personalausweis geht notfalls auch.
Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, obwohl der Urlaub ansteht? Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch ohne Personalausweis fliegen.

Ohne Identitätsprüfung ist Fliegen verboten

Eine Airline ist dazu verpflichtet, die Identität ihrer Fluggäste zu überprüfen. Das gilt auch dann, wenn es um die Einreise in Länder ohne Grenzkontrollen geht. Die Identitätsprüfung durch das Bodenpersonal entspricht der Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.

Führerscheine oder Krankenkassenkarten sind keine Reisedokumente und reichen in der Regel nicht aus. Nur in Ausnahmefällen zeigt sich das Bodenpersonal kulant und akzeptiert alle offiziellen Dokumente mit Lichtbild. Auch kürzlich abgelaufene Passdokumente oder den Kinderausweis erkennt das Personal an deutschen Flughäfen manchmal an. Verlassen Sie sich aber nicht blind auf diese Kulanz.

Ein Reisepass kann den Personalausweis ersetzen

Wer in ein anderes Land fliegen will, prüft meist schon Monate vorher die Gültigkeit seines Personalausweises. Falls Sie diese Prüfung verschwitzen, sind Sie nur einer von vielen. Mini-Dramen bezüglich des Personalausweises spielen sich an Flughäfen alltäglich ab. Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen ist, aber ein gültiger Reisepass vorliegt, steht dem Flug nichts im Weg.

Wenn Sie auch keinen gültigen Reisepass besitzen, überprüfen Sie, seit wann Ihre Reisedokumente schon ungültig sind. Für Flüge nach Frankreich, Belgien, Griechenland und Italien sind auch alte Ausweisdokumente ein zulässiger Identitätsnachweis. Dasselbe gilt für Flugreisen in die Niederlande oder die Schweiz. Auch nach Österreich, Portugal, Slowenien und Spanien sowie Liechtenstein, Luxemburg und Malta kommen Sie mit abgelaufenen Papieren. 

Wenn Sie ein anderes Land zum Ziel haben, brauchen Sie einen Passersatz. Dieser Ersatz ist auch als Reiseausweis bekannt.

Mit Reiseausweis statt Personalausweis fliegen

Einen Reiseausweis beantragen Sie bei der Bundespolizei. Diese Beantragung funktioniert auch auf den letzten Drücker am Flughafen. Sie müssen mit einer Gebühr in einer Höhe von acht Euro rechnen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis vergessen haben, müssen Sie bei der Beantragung trotzdem einen Identitätsnachweis erbringen können. Der Führerschein ist in diesem Fall ein gültiger Nachweis. Dasselbe gilt für Ausweiskopien. Reiseausweise erhalten nur deutsche Staatsbürger. Alle anderen beantragen einen Notreiseausweis.

Ein Ersatzdokument brauchen Sie auch, wenn Sie ohne Personalausweis geflogen sind und das erst im Urlaub feststellen. Wenden Sie sich für einen Ersatzausweis auch im Ausland an die Bundespolizei. Eine beratende Anlaufstelle ist die deutsche Botschaft.

Die Ausstellung des Ersatzreiseausweises geht zügig. Bedenken Sie aber, dass der Reiseausweis nur für unmittelbar bevorstehende Reisen gilt. Dieses Dokument ist also nur ein vorläufiger Ersatz. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten um einen gültigen Personalausweis kümmern. 

Bestimmungen zu Ausweisdokumenten im Ausland

Wenn Sie ohne Personalausweis verreisen, bedenken Sie, dass Sie nicht nur Deutschland verlassen. Sie müssen auch aus dem Zielland wieder ausreisen dürfen. In anderen Ländern bestehen zum Teil andere Regelungen. 

In Spanien verbieten Sicherheitsbestimmungen beispielsweise generell die Ausreise, wenn Sie weder einen Personalausweis, noch Reisepass haben. Überprüfen Sie vor der Abreise daher immer die Ausreise- und Einreisebestimmungen des Ziellands. 

Der Reiseausweis ist in allen Ländern der EU gültig. So auch in Norwegen und Island. In England, Kanada, oder der Schweiz brauchen Sie zusätzlich einen abgelaufenen Ausweis. In einigen anderen Staaten gilt der Reiseausweis überhaupt nicht.

Wer mit einem Führerschein, dem Kinderausweis oder abgelaufenen Dokumenten Deutschland verlässt, kann im Ausland große Probleme bekommen. Trotz der Kulanz von manchem Bodenpersonal ist der Reiseantritt ohne Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis daher nicht empfehlenswert.

Tipps zum Reisen ohne Ausweis

  • Nicht auf die Kulanz des Bodenpersonals verlassen.
  • Einreise- und Ausreisebestimmungen des Ziellandes überprüfen.
  • Reiseausweis als Ersatzdokument für Reisen in der EU beantragen.
  • Bei der Beantragung an Identitätsnachweise wie den Führerschein denken.
  • Abgelaufene Ausweisdokumente immer zusätzlich zum Reiseausweis mit führen.
  • Bei Verlust des Personalausweises im Ausland Botschaft und Bundespolizei kontaktieren.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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