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Firmenname - so prüfen Sie, ob er schon vergeben ist

Ist der gewünschte Firmenname noch frei?
Ist der gewünschte Firmenname noch frei?
Wer durch Firmengründung sein eigener Herr wird, hat eine spannende Aufgabe vor sich. Doch: Bevor es losgehen kann mit dem Abenteuer Selbständigkeit, braucht das Kind erstmal einen Namen. Prüfen Sie dabei unbedingt, ob Ihr gewünschter Firmenname nicht schon vergeben ist

Verfügbarkeit des gewünschten Firmennamens recherchieren

  • Zunächst bietet sich eine einfache Internetrecherche an, um herauszufinden, ob der gewünschte Firmenname schon vergeben ist. Befragen Sie dazu ganz einfach die Suchmaschine Ihres Vertrauens. Findet diese keine oder zumindest wenig aussagekräftige Einträge, ist dies ein gutes erstes Indiz.
  • Anschließend können Sie die Verfügbarkeit Ihrer Wunschdomain prüfen. Denn Ihr neues Unternehmen wird ganz sicher unter einer Webadresse wie www.NameIhrerFirma.de besser gefunden als unter www.IhreGründungsidee-Firmensitz.de oder ähnlich. Auch sollten Sie prüfen, ob ähnliche Schreibweisen (zum Beispiel unter Integration eines Bindestrichs in den Firmennamen) bereits vergeben sind.
  • Die letzte und sicherste Suchinstanz bietet das Deutsche Marken- und Patentamt. Hier können Sie Ihren gewünschten Firmennamen eingeben und dessen Verfügbarkeit prüfen.
  • Ist der Name bereits geschützt, erhalten Sie hier auch Informationen über den derzeitigen Inhaber, sodass Sie, wenn Sie sehr an der Idee des Namens hängen, mit diesem zwecks Verhandlungen in Kontakt treten können. Natürlich müssen Sie, sollten die Verhandlungen nicht erfolgreich verlaufen, unbedingt von einer Verwendung des Namens absehen.
  • Beachten auch Sie den Sinn eines Schutzes Ihres Firmennamens, denn dies kann unter Umständen Ärgernisse vermeiden, wenn jemand anderes auf die Idee kommt, Ihren Firmennamen für seine Zwecke zu nutzen. Nach einer Registrierung des Firmennamens als Marke gilt dieser, als an Sie vergeben, und kann durch andere Interessenten nur noch nach umfangreicher amtlicher Prüfung durch die Behörde geschützt werden.
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