Filme herunterladen - legale Möglichkeiten

Es gibt auch legale Möglichkeiten um Filme herunterzuladen. Es gibt auch legale Möglichkeiten um Filme herunterzuladen.
Das Herunterladen von Dateien bis hin zu Programmen, insbesondere von Filmaufzeichnungen, in Internetportalen, Peer-to-Peer Filesharing-Systemen und sonstigen Downloadalternativen des Webs wird von den Rechteinhabern stets boykottiert und des illegalen Handels bezichtigt. Dennoch existieren Möglichkeiten sich nicht auf den Wegen der Illegalität bewegen zu müssen, um Filme herunterladen zu können.
Fabian Janisch
11.06.2010 Fabian Janisch
Themen der Anleitung Computer Download Film Internet Urheberrecht
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Technischer Vorgang des Herunterladens von Filmen

  • Indem Sie eine Datei, sei es ein Bild oder ein Film, herunterladen, kopieren Sie sie von der Festplatte des Web-Servers oder eines anderen Internetnutzers (so bei Peer-to-Peer Filesharing-Systemen) auf Ihre. Es findet somit eine Vervielfältigung statt.

Rechtlicher Schutz von Filmen und Filmausschnitten

  • Jeder Film, gleicher welcher Art, unterliegt dem Schutz des Urhebergesetzes, soweit ihm zumindest ein geringer Grad an Individualität des sogenannten Schöpfers (unzweifelhaft bei Fernseh- oder Kinoproduktionen) innewohnt. Dabei werden nicht nur der Film als ganzer, sondern grundsätzlich auch dessen kurze Ausschnitte geschützt.
  • Das Urhebergesetz räumt dem Schöpfer des Werkes gewisse (ausschließliche) Rechte ein. Diese umfassen unter anderem das bedeutsame Vervielfältigungsrecht, die Speicherung (unabhängig von der Dauer) von Daten auf Ihrer Festplatte, Arbeitsspeicher, oder ähnlichem, und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, etwa der Upload bzw. das Anbieten von Dateien auf einer Web-Seite oder in Filesharing-Systemen.
  • Wenn Sie demnach Filme herunterladen, greifen Sie in das Verwertungsrecht des Rechtinhabers, in der Regel des Filmherstellers, ein. Falls dieser damit nicht einverstanden ist und keine Ausnahme von diesem urheberrechtlichen Schutz vorliegt, machen Sie sich gegebenenfalls strafbar und können Schadensersatzansprüchen unterliegen.

Welche Ausnahmen gibt es vor dem Schutz von Filmen und Fimausschnitten?

  • Einverständnis des Rechteinhabers: Soweit der Rechteinhaber mit Ihrem Download, der Vervielfältigung des Films auf Ihrer Festplatte, einverstanden ist, handeln Sie rechtmäßig.
  • Die sogenannte Privatkopie

Die sogenannte grunsätzlich Freiheit beim Herunterladen von Filmen

  • Grundsätzliche Freiheit: Grundsätzlich dürfen Sie zum privaten Gebrauch einzelne Vervielfältigungen, d.h. einige wenige Kopien eines Films herstellen, ohne dass dazu ein Einverständnis des Rechteinhabers notwendig wäre. Die genaue Anzahl ist umstritten, wird wohl aber bei einer Grenze von sechs bis sieben liegen. Auf welchem Trägermedium die Kopien stattfinden, ob auf CD, Festplatte oder USB-Stick, ist gleichgültig.
  • Der private Gebrauch entfällt etwa, wenn Sie die Kopien verkaufen oder im Internet anbieten, jedoch nicht beim Verschenken.

Ausnahmen der grundsätzlichen Freiheit beim Herunterladen von Filmen

Diese Freiheit ist jedoch in zweierlei Hinsicht eingeschränkt. 

  • Die erste Einschränkung: Einmal sind Vervielfältigungen von offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen von der Freiheit auf Privatkopie ausgenommen. Wann das nun der Fall ist, bemisst sich nach Ihrem Wissen. Falls Sie es folglich nicht wissen oder wissen müssten, dass diese Datei rechtswidrig (gegen die Verwertungsrechte des Rechteinhabers) hergestellt wurde, ist Ihnen die (legale) Privatkopie gestattet. Aufgrund der Anonymität des Internets und der unbekannten Herstellakte wird diese Beschränkung vermutlich kaum einschlägig sein.
  • Die zweite Einschränkung: Während die erste Ausnahme für die Legalität Ihres Downloads kaum greift, ist diese Einschränkung wahrscheinlich oft gegeben. Denn es ist meist ersichtlich, ob ein Film oder dessen Ausschnitte (offensichtlich) rechtswidrig ins Internet hochgeladen wurde oder nicht. Bei Angeboten, die umsonst (z.B. bei Peer-to-Peer Filesharing) oder gegen äußert geringe Entgelte erhältlich sind, drängt sich deren Rechtswidrigkeit doch (fast) auf. Denn welcher Filmhersteller, der Zeit, Geld und Arbeit investierte, würde Filme verschenken, insbesondere wenn sie sonst nur kostenpflichtig angeboten werden. Außerdem müsste es wohl selbsterklärend sein, dass der Film noch nicht zum Download verfügbar sein kann, wenn er gerade erst im Kino angelaufen ist, oder dies sogar erst noch geschieht.

Darf ein Film wenigstens online angesehen werden?

  • Falls keine Ausnahme des Schutzes vorliegt, sind jegliche verkörperten Vervielfältigungen des Films untersagt. Eine Verkörperung liegt auch dann vor, wenn Sie den Film über einen sogenannten Online-Stream (z.B. bei YouTube) ansehen, weil dieser oder zumindest dessen Ausschnitte auf Ihrem Computer, im Cache, (zwischen-)gespeichert werden. Auch wenn Sie Abbilder vom Cacheinhalt machen könnten, ist dieser Vorgang eigentlich nur vorübergehend, weil durch das Schließen Ihres Internetbrowsers der Cacheinhalt (grundsätzlich) gelöscht wird. Solch vorübergehenden integralen Vervielfältigungen sind vom Schutz ausgenommen.
  • Daher dürfen Sie Filme im Internet, unabhängig von dessen rechtswidrigen Herstellung oder Upload, anschauen.

Dürfen Filme nun legal heruntergeladen werden?

  • Wie dargelegt ist ein legaler Download von Filmen nur in sehr begrenzten Fällen möglich und zwar entweder, wenn der Rechtsinhaber damit einverstanden ist, also meist bei den kommerziellen Online Shops wie iTunes, oder, wenn es nicht offensichtlich ist, dass der Film rechtswidrig hochgeladen oder hergestellt wurde.
Diese Anleitung
Leser-Tipps Ihren Tipp zur Anleitung schreiben

1400 Zeichen verbleibend.