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Feuerwehr-Förderverein gründen - so klappt's

Als Förderverein dürfen Sie Spenden für die Feuerwehr sammeln.
Als Förderverein dürfen Sie Spenden für die Feuerwehr sammeln. © s.media / Pixelio
Angesichts knapper Kassen in den Gemeinden sind auch die freiwilligen Feuerwehren zunehmend auf Spenden angewiesen. Geld sammeln und verwalten darf die Feuerwehr als kommunale Unterabteilung selbst jedoch nicht. Dafür können Sie einen Förderverein gründen.

Rechtliche Stellung eines Feuerwehr-Fördervereins

  • Einen Förderverein für die Feuerwehr können Sie, wie jeden anderen nichtwirtschaftlichen Verein, nach § 21 BGB ohne Eintragung oder auch als eingetragenen Verein gründen.
  • Durch die Eintragung in das Vereinsregister wird Ihr Verein rechtsfähig, d. h., er kann als eigenständiges Rechtssubjekt verklagt werden oder klagen, während Sie als Mitglieder nicht persönlich mit Ihrem Vermögen haften.
  • Unabhängig von der Eintragung kann Ihr Förderverein, wenn er gemeinnützig ist, Spenden einnehmen und verwalten und dafür steuerlich absetzbare Spendenquittungen ausstellen.

So gründen Sie einen Verein

  • Wenn Sie einen eingetragenen Verein gründen möchten, sammeln Sie mindesten sechs weitere Gründungsmitglieder, denn für die Gründung sind sieben Personen nötig. Ohne Eintragung ins Vereinsregister müssen Sie mindestens zu zweit sein.
  • Berufen Sie dann eine Gründungsversammlung ein, erarbeiten und verabschieden Sie eine Satzung und wählen Sie den Vorstand. Wenn Sie sich für die Satzung an einer Vorlage orientieren, achten Sie auf Aktualität.
  • Ihre Satzung muss in jedem Fall den Vereinsnamen und Sitz, dessen Zweck und die Namen der Vorstandsmitglieder enthalten. Außerdem müssen Sie Regelungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern, die Erhebung von Beiträgen und die eventuelle Eintragung treffen. Nehmen Sie weiterhin Bestimmungen darüber auf, wie sich der Vorstand bildet und wie in welchen Abständen die Mitgliederversammlungen einberufen werden sollen.
  • Lassen Sie einen Protokollführer während der Versammlung alle wesentlichen Punkte niederschreiben und das Protokoll vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschreiben.
  • Reichen Sie dann die von allen sieben Gründungsmitgliedern unterschriebene Satzung beim Finanzamt ein, um die Gemeinnützigkeit Ihres Feuerwehr-Fördervereins anerkennen zu lassen.

Wenn Sie nun noch die Eintragung in das Vereinsregister veranlassen möchten, wenden Sie sich an einen Notar und beauftragen Sie ihn mit der notariellen Beglaubigung der Anmeldung.

Alle Angaben: Stand Oktober 2012

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