- 21.07.2011 Dorothea Stuber
- Löschmittel (Wasser, Sand)
- Begrenzungssteine
- Genehmigung des Grundstückseigners
Provisorische Feuerstellen müssen besonders sorgsam betrieben werden. Dazu gehört auch, dass wenigstens einer der Anwesenden über den Abend nüchtern bleibt.
So legen Sie eine Feuerstelle an
- Entscheidend für die Sicherheit ist in erster Linie die Wahl des Feuerplatzes. Der sollte ca. 30 Meter von allen leicht brennbaren Materialien entfernt sein. Also beispielsweise von Wald und Gesträuch. Auch Zelte sollten sich in einem gebührenden Sicherheitsabstand befinden.
- Achten Sie auch in der Höhe auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand. Über dem Feuerplatz sollten beispielsweise keine Leinen gespannt sein.
- Entfachen Sie das Feuer in der Dämmerung, müssen Sie, bevor es vollständig dunkel wird, alle Gegenstände aus dem Bereich des Feuers entfernen, über die jemand stolpern könnte.
- Halten Sie ausreichend Löschmittel bereit, Sand und Wasser eignen sich gut. Darüber hinaus ist es jedoch auch wichtig, dass Sie das Löschmittel handhaben können. Zum Wasser gehört also auch ein Eimer und zum Sand wenigstens eine Schaufel.
- Legen Sie die Erde frei, auf der das Feuer entfacht werden soll. Befinden Sie sich auf einer Wiese, stechen Sie Grassoden in der Größe der Feuerstelle aus, die Sie am nächste Morgen an selbiger Stelle wieder einsetzen. So bleiben von Ihrem unvergesslichen Abend kaum Spuren zurück.
Ein Lagerfeuer sicher betreiben
- Schützen Sie Ihre Feuerstelle mit einem Wall aus Steinen. So kann sich das Feuer nicht ausbreiten, wenn Holzscheite unversehens zur Seite rollen. Idealerweise sind die Steine trocken, da nasse Steine unter Umständen platzen können.
- Beachten Sie die Windrichtung beim Betreiben Ihres Feuers. Funkenflug sollte unterbunden werden, soweit das möglich ist. Bei starkem, stark böigem oder häufig drehendem Wind muss das Feuer eventuell gelöscht werden.
- Der Grundstücksbesitzer, auf dessen Grund das Feuer stattfinden soll, muss immer um seine Zustimmung gebeten werden. Das gilt auch für öffentlichen Grund. Die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erteilt gegen Gebühr eine Genehmigung bzw. verweist auf einen örtlichen Grillplatz.
Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert die Feuerwehr über sein Vorhaben, denn ein Fehlalarm verursacht hohe Kosten.