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Festgehalt und Überstunden - Hinweise für Arbeitnehmer

Überstunden sollten nicht die Regel sein.
Überstunden sollten nicht die Regel sein.
Arbeit gegen Geld - das ist kurz gesagt das Geschäft, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander abschließen. Für Sie als Arbeitnehmer stellt die Arbeitsleistung die Hauptleistungspflicht, für Ihren Arbeitgeber ist es die Verpflichtung, das vereinbarte Festgehalt zu zahlen. Fallen Überstunden an, sind diese nicht automatisch mit dem Gehalt abgegolten, wenn dies so im Arbeitsvertrag steht. Denn eine solche Klausel kann unwirksam sein.

Nicht jeder Arbeitnehmer verhandelt alle Klauseln seines Vertrages, auch wenn ihm manches "spanisch" erscheint. Wenn Sie den Vertrag unbedingt abschließen möchten, werden Sie vielleicht schweigen. Fällt jedoch ständig Mehrarbeit an und werden diese neben dem Festgehalt nicht extra vergütet, regt sich häufig Widerstand.

Überstundenregelung und Transparenzgebot

  • Bei dem durchschnittlichen Angestellten steht in der Regel ein festes Monatsgehalt im Arbeitsvertrag. Ausgewiesen werden die Bruttobezüge, die für die geleistete Arbeit bezahlt werden.
  • Daneben findet sich in vielen Arbeitsverträgen eine Regelung zu den Überstunden. Nicht immer sind die vom Arbeitgeber verwendeten Formulierungen jedoch wirksam - vor allem dann nicht, wenn er sich für viele Arbeitsverträge vorformulierter Muster bedient. Dann handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gemäß § 307 BGB einer besonderen Inhaltskontrolle unterliegen.
  • Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass sämtliche Überstunden mit dem Festgehalt abgegolten sind, haben Sie gute Chancen, dass Ihr Arbeitgeber die Mehrarbeit trotzdem zahlen muss. Denn die Klausel verstößt gegen das Transparenzgebot und ist damit unwirksam.
  • Für Sie als Arbeitnehmer ist nicht erkennbar, zu welchem Leistungsumfang Sie sich im Arbeitsvertrag verpflichten. So könnte das großzügige Festgehalt schnell zu einer vergleichsweise niedrigen Bezahlung zusammenschmelzen, wenn zehn oder mehr Stunden Mehrarbeit in der Woche die Regel sind.

Festgehalt und Zusatzvergütung

  • Zulässig sind im Arbeitsvertrag kombinierte Regelungen: Im Vertrag ist festgeschrieben, dass eine bestimmte Anzahl an Mehrarbeitsstunden mit dem Gehalt abgegolten ist und die darüber hinausgehenden Stunden mit einem bestimmten Stundensatz vergütet werden.
  • Damit ist es jedoch nicht zulässig, die Anzahl der pauschal abgegoltenen Mehrstunden in schwindelnde Höhen zu treiben. Das Verhältnis zwischen abgegoltener Mehrarbeit und vereinbarter Arbeitszeit und dem Gehalt muss sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.
  • Haben Sie eine 40-Stunden-Woche vereinbart, sind fünf Stunden pro Monat Mehrarbeit durchaus angemessen, fünfzehn Stunden pro Woche jedoch kaum. Auch muss Ihr Arbeitgeber die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes beachten. Die Grenze von 48 Wochenstunden ist hier die Regel.    

Formulierungen in Arbeitsverträgen sind nicht immer wirksam. Dies gilt insbesondere für eine pauschale Abgeltung von Überstunden.

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