Ferienreiseverordnung - so beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung

Ein LKW darf nicht immer fahren. Ein LKW darf nicht immer fahren.
Nach der "Verordnung über die Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung)" dürfen Sie u. a. mit einem Lkw über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. August nicht fahren. Ausnahmen davon sind nur in besonderen Fällen möglich.
Anna Schmidt
20.05.2011 Anna Schmidt

Wichtige Regelungen der Ferienreiseverordnung

  • In der Ferienreiseverordnung können Sie die Autobahnstrecken und Bundesstraßen nachlesen, für die das Verbot jeweils gilt.
  • Ausnahmen vom Fahrverbot der Ferienreiseverordnung gelten u. a. für private Fahrzeuge, wenn diese frische Milch, Milcherzeugnisse oder leicht verderbliches Obst oder Gemüse befördern, s. § 3 Abs. 1 FerienreiseV.
  • In anderen Fällen können Sie versuchen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Das setzt voraus, dass es nicht möglich ist, die Waren mit anderen Verkehrsmitteln zu transportieren, s. § 4 Abs. 1 FerienreiseV.
  • Zudem muss es sich um einen dringenden Fall handeln. Wann dieser vorliegt, ist Auslegungssache der jeweiligen Behörde und wird nicht schon der Fall sein, wenn nicht auf andere Verkehrsmittel zurückgegriffen werden kann. In Betracht kommt hier ein ansonsten nicht vermeidbarer Verderb von Ware, die nicht schon unter § 3 Abs. 1 FerienreiseV aufgeführt ist.
  • Bei den meisten Straßenverkehrsbehörden müssen Sie im Antrag auch Angaben darüber machen, welche Ladung Sie mitführen werden und wann und wo die Fahrt stattfinden soll.   

Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen

  • Eine Ausnahmegenehmigung von der Ferienreiseverordnung können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen, in deren Bezirk Sie die Ladung aufnehmen oder bei der Behörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnort, Ihren Firmensitz oder eine Niederlassung haben, vgl. § 4 Abs. 2 FerienreiseV.
  • Beachten sollten Sie, dass die zuständigen obersten Landesbehörden (das sind meist die Verkehrsministerien) oder "die nach Landesrecht bestimmten Stellen" Ausnahmen auch allgemein für bestimmte Antragsteller genehmigen können, s. § 4 Abs. 3 FerienreiseV.
  • Die Ausnahmegenehmigung wird schriftlich erteilt. Den Bescheid darüber sollten Sie mit sich führen, wenn Sie im o. g. Zeitraum auf der Autobahn unterwegs sind, damit Sie die Ihnen erteilte Genehmigung auch nachweisen können.
Diese Anleitung
Leser-Tipps Ihren Tipp zur Anleitung schreiben

1400 Zeichen verbleibend.