- 14.03.2011 Achim Günter
Ferienjobs sind nicht jedem Schüler erlaubt
Der Wunsch endlich Geld zu verdienen, um sich einen ganz großen Wunsch zu erfüllen, ist ab einen gewissen Alter vollkommen normal. Schüler haben hier allerdings starke Begrenzungen, zum einen kommen für sie hauptsächlich Ferienjobs in Frage, da die Schule selbstverständlich Vorrang hat und nicht durch eine regelmäßige Tätigkeit vernachlässigt werden darf. Auch der Gesetzgeber hat hier deutliche Grenzen gesteckt, so dürfen Jugendliche erst ab einem Alter von 15 Jahren beschäftigt werden. Genauere gesetzliche Bestimmungen können bei Interesse hier eingesehen werden.
- Es ist hier rein gar nichts dagegen einzuwenden, wenn die Eltern oder nahe Verwandte bei der Suche nach Ferienjobs behilflich sind. In erster Linie ist der hier Arbeitssuchende immer noch Schüler und damit voll ausgelastet, für die Arbeitssuche wird es dadurch ohnehin an der nötigen Zeit mangeln. Es ist also rein unterstützend anzusehen und keine Form der Gängelei, wenn sichergestellt bleibt, dass der Jugendliche im Endeffekt selbst bestimmt, ob er eine Tätigkeit antritt oder dies unterlässt. Man darf auch den Sicherheitsaspekt nicht außer Acht lassen, es sollte für Eltern wesentlich beruhigender sein, wenn der jeweilige Arbeitgeber ihnen persönlich bekannt ist.
- Was unter allen Umständen vor dem Antritt eines Ferienjobs abzuklären ist, ist der Versicherungsschutz für den Schüler. Während seines Ferienjobs muss er durch den Arbeitgeber unfallversichert werden. Da dies schon mal vergessen wird, sollte man darauf hinweisen, dass dies unter Umständen noch zu erledigen wäre.
- In seltenen Fällen kann der Verdienst von einem Schüler, wenn dieser Unterhalt bekommt, diesen Anspruch schmälern. Sollte aus den Ferienjobs mehr werden und sollten Schüler regelmäßige Einnahmen erzielen, die dazu führen, dass im Jahr mehr als 8004 € verdient werden, besteht für diesen Jugendlichen kein Kindergeldanspruch mehr.