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Fehlkauf bei eBay - so machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch

So behalten Sie Ihr Geld nach einem Fehlkauf bei eBay.
So behalten Sie Ihr Geld nach einem Fehlkauf bei eBay. © chnurrli46 / Pixelio
Wenn Sie sich bei eBay zu einem Fehlkauf verleiten haben lassen, müssen Sie die Ware nicht immer behalten. Was Ihre Rechte bei einem Fehlkauf bei eBay sind, erfahren Sie hier.

Fehlkauf bei einem eBay-Händler

  • Immer wenn Sie von einem Händler bei eBay gebrauchte oder neue Ware kaufen, sind Sie durch das Widerrufsrecht geschützt. Sobald Sie die Ware erhalten haben, können Sie 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen Ihren Fehlkauf an den Verkäufer zurücksenden.
  • Durch die Rücksendung ist der Verkäufer verpflichtet Ihnen Ihr Geld zurückzuerstatten, solange er eine einwandfreie, zum Wiederverkauf geeignete Ware zurückerhält.
  • Die Portokosten müssen bei einem Warenwert von unter 40,00 Euro Sie tragen. Über diesen Warenwert sollten Sie den Verkäufer kontaktieren, die meisten Händler halten für solche Zwecke vorgefertigte Retourscheine bereit, die Sie nur noch ausdrucken und das Paket damit abgeben müssen.
  • Generell sollten Sie bei einem Fehlkauf bei eBay - bevor Sie das Paket zurückschicken - den Händler kontaktieren, dies erleichtert in der Regel den Handlungsablauf und es vermeidet Missverständnisse.

Ihr Fehlkauf bei einem eBay-Privatanbieter

Sollten Sie eine gebrauchte Ware von einem Privatanbieter bei eBay erworben haben und diese sich als Fehlkauf herausstellen, haben Sie kein Rückgaberecht. Sie können die Ware nur zurückschicken, wenn diese defekt ist oder nicht der Beschreibung entspricht.

Haben Sie diese Probleme mit Ihrer Ware, sollten Sie sich an den eBay-Käuferschutz wenden. Um diesen Dienst zu aktivieren, müssen Sie folgenden Weg gehen:

  1. Kontaktieren Sie den Verkäufer und versuchen, Sie den Fall anderweitig zu klären.
  2. Sollte sich der Verkäufer nicht melden, eröffnen Sie einen Fall unter dem Menüpunkt "Problem klären".
  3. Der Verkäufer wird nun von eBay aufgefordert, innerhalb von 10 Tagen zu reagieren. Tut er dies nicht, wird der Fall an den eBay-Kundendienst übergeben.
  4. Wird der Fall zu Ihren Gunsten entschieden, bekommen Sie vom eBay-Käuferschutz den vollen Kaufbetrag inklusive Porto zurückerstattet.

Gerade, wenn Sie gebrauchte Ware bei eBay erwerben möchten, sollten Sie gut selektieren und vor dem Bieten schon Fragen mit dem Verkäufer klären, damit Ihr Kauf nicht zum Fehlkauf wird.

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