Fahrzeugbrief neu beantragen - so geht´s

Mit dem neuen Auto erhalten Sie auch einen Fahrzeugbrief. Mit dem neuen Auto erhalten Sie auch einen Fahrzeugbrief.
Wer einen Fahrzeugbrief - in der Amtssprache auch Zulassungsbescheinigung II genannt - besitzt, weist sich rein rechtlich damit auch als Eigentümer eines Kraftfahrzeuges aus. Der Inhaber kann also damit die Ummeldung, eine Abmeldung oder Neuzulassung des Fahrzeugs vornehmen lassen. Geht der Fahrzeugbrief verloren oder wird er versehentlich vernichtet, brauchen Sie umgehend einen Ersatzbrief von der Kfz-Zulassungsstelle.
Franziska Faber
21.12.2010 Franziska Faber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • persönliche Dokumente
  • Zulassungsbescheinigung I
  • eidesstattliche Versicherung
  • HU/ASU-Bescheinigung
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Das braucht die Zulassungsstelle für den neuen Fahrzeugbrief

Bei der Neubeantragung des seit 2005 von der EU als Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichneten Fahrzeugbriefes müssen Sie der Zulassungsstelle einige Identifikationsunterlagen vorlegen. Dazu gehören:

  1. Dem Fahrzeugschein - der Zulassungsbescheinigung Teil I - kann die Kfz-Zulassungsstelle alle wichtigen Fahrzeugdaten entnehmen.  
  2. Der Pass oder Personalausweis bescheinigt Ihre eigene Identität als Fahrzeughalter.
  3. Die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregisterauszug legitimiert Sie als Inhaber und Besitzer, wenn es sich um einen Firmenwagen handelt.
  4. Der gültige Personalausweis und eine Einverständniserklärung des Vormundes oder der Eltern sind nötig, wenn Minderjährige einen neuen Fahrzeugbrief beantragen wollen. 
  5. Die Anzeige bei der Polizei bzw. Versicherung ist nötig, wenn der Fahrzeugbrief durch Verlust oder Diebstahl verloren ging. 
  6. Die Prüfbescheinigung der letzten ASU (Abgasuntersuchung) und ein Nachweis über eine gültige HU-Bescheinigung (Hauptuntersuchung) sind vorzulegen.
  7. Eine eidesstattliche Versicherung, in der Sie erklären, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs sind, können Sie direkt bei der Zulassungsstelle abgeben.
  8. Bei Firmenwagen muss der Geschäftsführer bzw. Prokurist diese eidesstattliche Versicherung abgeben.

Wann Sie die Zulassungsbescheinigung II bekommen

  • Sobald Sie den neuen Fahrzeugbrief beantragt haben, meldet die Zulassungsstelle dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, dass der ursprüngliche Brief nicht mehr existiert und ein neuer ausgestellt werden soll.
  • Diese Information veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt im Verkehrsblatt. So erhalten alle wichtigen Stellen, die Fahrzeugbriefe besitzen (wie z.B. Banken, Leasinggeber und Fahrzeughändler), das Recht, der Ausstellung des neuen Fahrzeugbriefes innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen und diese zu verhindern. Dieses Vorgehen verhindert bundesweit, dass diese Besitzurkunde doppelt ausgestellt wird.
  • Durch diese Einspruchsfrist können Sie den neuen Fahrzeugbrief nicht sofort am Tage des Beantragens mitnehmen. Innerhalb von 4-6 Wochen liegt er jedoch bei der Zulassungsstelle zur Abholung bereit und Sie können das Fahrzeug wieder ummelden, abmelden oder neu zulassen. 
  • Gegen eine Gebührenzahlung von bis zu 80 Euro (ca. 10 Euro für die eidesstattliche Versicherung, ca. 70 Euro für Ersatzausstellung) erhalten Sie dann den neuen Fahrzeugbrief.
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