- 21.12.2010 Franziska Faber
- persönliche Dokumente
- Zulassungsbescheinigung I
- eidesstattliche Versicherung
- HU/ASU-Bescheinigung
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Das braucht die Zulassungsstelle für den neuen Fahrzeugbrief
Bei der Neubeantragung des seit 2005 von der EU als Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichneten Fahrzeugbriefes müssen Sie der Zulassungsstelle einige Identifikationsunterlagen vorlegen. Dazu gehören:
- Dem Fahrzeugschein - der Zulassungsbescheinigung Teil I - kann die Kfz-Zulassungsstelle alle wichtigen Fahrzeugdaten entnehmen.
- Der Pass oder Personalausweis bescheinigt Ihre eigene Identität als Fahrzeughalter.
- Die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregisterauszug legitimiert Sie als Inhaber und Besitzer, wenn es sich um einen Firmenwagen handelt.
- Der gültige Personalausweis und eine Einverständniserklärung des Vormundes oder der Eltern sind nötig, wenn Minderjährige einen neuen Fahrzeugbrief beantragen wollen.
- Die Anzeige bei der Polizei bzw. Versicherung ist nötig, wenn der Fahrzeugbrief durch Verlust oder Diebstahl verloren ging.
- Die Prüfbescheinigung der letzten ASU (Abgasuntersuchung) und ein Nachweis über eine gültige HU-Bescheinigung (Hauptuntersuchung) sind vorzulegen.
- Eine eidesstattliche Versicherung, in der Sie erklären, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs sind, können Sie direkt bei der Zulassungsstelle abgeben.
- Bei Firmenwagen muss der Geschäftsführer bzw. Prokurist diese eidesstattliche Versicherung abgeben.
Wann Sie die Zulassungsbescheinigung II bekommen
- Sobald Sie den neuen Fahrzeugbrief beantragt haben, meldet die Zulassungsstelle dem Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, dass der ursprüngliche Brief nicht mehr existiert und ein neuer ausgestellt werden soll.
- Diese Information veröffentlicht das Kraftfahrtbundesamt im Verkehrsblatt. So erhalten alle wichtigen Stellen, die Fahrzeugbriefe besitzen (wie z.B. Banken, Leasinggeber und Fahrzeughändler), das Recht, der Ausstellung des neuen Fahrzeugbriefes innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen und diese zu verhindern. Dieses Vorgehen verhindert bundesweit, dass diese Besitzurkunde doppelt ausgestellt wird.
- Durch diese Einspruchsfrist können Sie den neuen Fahrzeugbrief nicht sofort am Tage des Beantragens mitnehmen. Innerhalb von 4-6 Wochen liegt er jedoch bei der Zulassungsstelle zur Abholung bereit und Sie können das Fahrzeug wieder ummelden, abmelden oder neu zulassen.
- Gegen eine Gebührenzahlung von bis zu 80 Euro (ca. 10 Euro für die eidesstattliche Versicherung, ca. 70 Euro für Ersatzausstellung) erhalten Sie dann den neuen Fahrzeugbrief.