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Fahrtkostenerstattung bei der Steuer richtig angeben

Fahrtkosten bringen Ihnen Steuervorteile.
Fahrtkosten bringen Ihnen Steuervorteile.
Um über Ihre Steuererklärung eine Fahrtkostenerstattung zu erhalten, muss Ihr Arbeitsplatz mindestens einen Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt sein.

Fahrtkostenerstattung geltend machen - die ersten Schritte

  • Zunächst einmal müssen Sie für Ihre Fahrtkostenerstattung zwischen den Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte und den Weg zur Firma unterscheiden. Sind Sie im Baugewerbe oder im Außendienst tätig, haben Sie verschieden weite Strecken zurückzulegen. Diese Unterschiede müssen Sie berücksichtigen und nach Möglichkeit auch auf einem formlosen Blatt aufschreiben.
  • Des Weiteren müssen Sie auch im Außendienst ab und zu einmal zum Sitz Ihrer Firma, wobei Sie diese Adresse als erste in der Anlage N der Steuerklärung eintragen müssen - bei den Werbungskosten in Spalte 32. Sie können in dieser Anlage N noch bis zu drei weitere Adressen eintragen. Sind es mehr Arbeitsstätten, so tragen Sie diese in einem formlosen Blatt mit den notwendigen Angaben ein.

Das wird bei der Steuer berücksichtigt

Bei dem formlosen Blatt geben Sie als Überschriften die Adresse der Arbeitsstätte, die Entfernung und die Zahl der Tage an, an denen Sie diese Arbeitsstätten aufgesucht haben. Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst gefahren haben, müssen Sie das amtliche Kennzeichen in die dafür vorgesehene Spalte eintragen. Anschließend tragen Sie die Zahl Ihrer normalen Arbeitstage, dann Ihre Urlaubstage plus die Tage ein, an denen Sie aus Krankheitsgründen nicht arbeiten konnten.

  1. In den Spalten 36 bis 39 Ihrer Steuererklärung übernehmen Sie zunächst die Adressen aus den Feldern 32 bis 35, damit das Finanzamt Ihre Arbeitswege nachvollziehen kann. Anschließend tragen Sie ein, an wie vielen Tagen Sie dort gearbeitet haben, und schreiben in die nächste Spalte die einfache Entfernung.
  2. Die Zeilen 68 bis 71 sowie 78 bis 81 sind dafür vorgesehen, dass Sie hier Unterschiede zwischen den selbst gefahrenen Kilometern und den Entfernungen, welche Sie mit einer Sammelbeförderung Ihres Arbeitgebers zurückgelegt haben, vornehmen.
  3. Haben Sie die Arbeitsstätten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, so müssen Sie die Entfernung und anschließend die Fahrtkosten, die Sie bezahlt haben, ebenfalls eintragen.
  4. Sind Sie schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 70% oder 50% plus dem Zeichen „G“, dann sollten Sie eine 1 in das nächste Feld machen, da Sie als Schwerbehinderter besondere Vergünstigungen bei der Fahrtkostenerstattung genießen.
  5. Die Spalte 40 ist für Sie ebenfalls wichtig, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss gezahlt hat und Sie den Gesamtbetrag aus der elektronischen Steuerbescheinigung übernehmen.
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