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Fahrtkosten für die Weiterbildung absetzen - so geht's

Fahrtkosten für die Weiterbildung absetzen - so geht's1:38
Video von Be El1:38

Wenn Sie an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, dann können Sie die Fahrtkosten dafür auch steuerlich geltend machen. Was sollten Sie dabei beachten und wie viel können Sie tatsächlich absetzen?

Fahrtkosten können Sie als Angestellter über die Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dabei gibt es für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte unterschiedliche Regelungen.

Fahrtkosten richtig berechnen

  • Weiterbildungskosten sind jährlich bis zu einer Höhe von 4000 EUR absetzbar. Dabei ist der Preis der Weiterbildung insgesamt entscheidend, denn alle für die Bildungsmaßnahme resultierenden Kosten werden zusammengenommen.
  • So zählen etwa auch Teilnahmegebühren und Kosten für Unterlagen oder Bücher zu den Weiterbildungskosten. Diese gelten dann als Werbungskosten und werden mit anderen Werbungskosten in der Steuererklärung aufgelistet.
  • Hier gilt, dass die Fahrtkosten (im Gegensatz zu den Regelungen der Pendlerpauschale) voll absetzbar sind. Die klassische Pendlerpauschale bezieht sich auf den Weg von der Wohnung zur Arbeit, wobei hier 30 Cent pro gefahrenen Kilometer angerechnet werden können. Dabei wird aber nur die einfache Wegstrecke gewertet (nicht Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet).
  • Bei einer Weiterbildung ist es jedoch anders, die Fahrtkosten werden dann als Reisekosten für Dienstreisen abgerechnet. Denn ein Institut, bei dem Sie an Kursen und Seminaren teilnehmen, gilt nicht als Arbeitsort, daher können Sie die kompletten Fahrtkosten absetzen, also sowohl die gefahrenen Kilometer der Hin- als auch Rückfahrt.
  • Für jeden Kilometer können Sie dabei ebenfalls 30 Cent anrechnen. Dies gilt aber nur dann, wenn sich der Ort der Weiterbildung nicht direkt an Ihrem Arbeitsplatz befindet. Ein Kurs also, der in dem Unternehmen stattfindet, wo Sie auch arbeiten, ist hier nicht beinhaltet.

Voraussetzungen für das Absetzen der Weiterbildung

  • Legen Sie Ihrer Steuererklärung eine Anlage bei, in der Sie die Fahrtkosten anhand der gefahrenen Kilometer auflisten und diese mit der Anzahl der Unterrichtstage multiplizieren. Zusätzlich können Sie etwa den Kursplan Ihrer Weiterbildung anhängen, der belegt, dass die angegebenen Zeiträume auch stimmen.
  • Wichtig ist, dass Sie die Weiterbildung neben Ihrer Beschäftigung wahrnehmen und in Ihrer Freizeit die Bildungseinrichtung aufsuchen. Zudem muss die Fortbildung zeitlich befristet sein.
  • Weiterhin trifft diese Fahrtkosten-Regelung nur bei Vollzeitbeschäftigungen zu. Wenn Sie nur eine Teilzeitstelle haben, dann gilt wieder die einfache Entfernungspauschale (also nicht Hin- und Rückfahrt, sondern nur eine einfache Strecke).
  • Letztlich sollten Sie den beruflichen Zusammenhang der Weiterbildung darlegen können und belegen, dass die Weiterbildung dazu dient, um Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder diese im Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Ansonsten kann es passieren, dass gewisse Kosten, die Ihnen der Arbeitgeber für die Weiterbildung erstattet, als zusätzlicher Arbeitslohn gewertet und demnach versteuert werden.