Fahrtkosten berechnen - so geht´s

Fahrtkosten berechnen lohnt sich. Fahrtkosten berechnen lohnt sich.
Fahrtkosten berechnen ist nicht ganz einfach. Selten wurde im Finanzministerium so oft gestritten wie um die Position der Fahrtkosten. Allerdings muss man hier noch unterscheiden zwischen den Fahrtkosten für Arbeitnehmer und für Selbstständige.
Christoph Weber
21.01.2011 Christoph Weber
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Fahrtkosten können unterschiedlich entstehen

  • Der Gesetzgeber gestattet jedem Arbeitnehmer beim Berechnen der Fahrtkosten die Absetzung der Kilometerpauschale in den Werbungskosten der Einkommensteuererklärung. Diese beträgt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Nicht selten wurde im Ministerium der Finanzen darum gestritten, ob diese Pauschale nicht gekürzt oder sogar ganz wegfallen kann.
  • Nach einem ganz chaotischen Jahr 2009 wurde nun endgültig geklärt, dass die Kilometerpauschale ab dem ersten Kilometer zulässig ist. Dabei ist es bei den Fahrtkosten recht unerheblich, ob der Arbeitnehmer den Weg mit seinem eigenen PKW, öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch nur mit dem Fahrrad zurückgelegt wurde.
  • Wer im Laufe des Jahres an verschiedenen Arbeitsstätten tätig ist, sollte ein Fahrtenbuch zum Beweis der tatsächlich beruflichen entstandenen Fahrtkosten führen. Wer diesen Beweis nicht vorlegen kann, muss damit rechnen, dass ihm das Finanzamt einen gewissen Teil der Fahrtkosten nicht anrechnet. Als Außendienstmitarbeiter muss der Arbeitnehmer sowieso ein Fahrtenbuch führen, da praktisch jede Fahrt eingetragen werden muss. Private Fahrten sind dabei von der gesamten Zahl der Kilometer abzuziehen, da diese nicht abgesetzt werden können.

Das Berechnen ist relativ einfach

  • Hat der Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug zur freien Verfügung gestellt bekommen, so kann er nicht sämtliche Fahrtkosten absetzen, sondern nur die reinen Fahrten von der Wohnung bis zum Sitz der Firma. Er muss dennoch für seine Firma ein Fahrtenbuch führen, da praktisch alle Kosten durch den Betrieb übernommen werden. Dem Arbeitnehmer werden nur die privat gefahrenen Kilometer von seinem Arbeitgeber nicht erstattet.
  • Beim Berechnen der Fahrtkosten muss der Arbeitnehmer die zurückgelegten Kilometer von seinem Wohnsitz zum Sitz der Firma berechnen, diese mit den tatsächlich gearbeiteten Arbeitstagen multiplizieren und anschließend die Summe mit 0,30 Euro multiplizieren. Auf diese Weise hat er die gesamten Fahrtkosten berechnet. Die Arbeitstage, die einfache Entfernung sowie die insgesamt aufgewendete Summe kann der Arbeitnehmer bei seiner Einkommenssteuererklärung als Fahrtkosten geltend machen.
  • Selbstständige können dies leider nicht so einfach machen, denn sie müssen dabei immer ein Fahrtenbuch führen, da hier sowohl geschäftliche als auch private Fahrtkosten entstehen. Diese muss der Selbstständige genau trennen, denn die beruflich zurückgelegten Kilometer kann er als Betriebsausgaben gesondert absetzen.
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