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Fachanwaltslehrgang vom Arbeitsamt finanzieren lassen - so gehen Sie vor

Mit Bildungsgutschein zum Fachanwalt.
Mit Bildungsgutschein zum Fachanwalt.
Sie haben Ihr Jurastudium erfolgreich absolviert und die Referendarausbildung ist beendet. Jetzt stehen Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung, nur finden Sie keinen Job. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich beim Arbeitsamt über einen Fachanwaltslehrgang sowie dessen Finanzierung beraten zu lassen.

Was Sie benötigen:

  • Bildungsgutschein

Fachanwaltslehrgang absolvieren während Arbeitslosigkeit

Nachdem Sie Ihre Berufsausbildung zum Juristen abgeschlossen haben oder vielleicht auch schon Jahre als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gearbeitet haben, sind Sie arbeitslos geworden. Zögern Sie nicht und melden Sie sich unverzüglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend.

  • Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Fachberater über einen Fachanwaltslehrgang, den Sie gerne besuchen möchten, um Ihre Berufsaussichten zu verbessern.
  • Beantragen Sie einen sogenannten Bildungsgutschein. Diesen werden Sie erhalten, wenn Ihr persönlicher Berater davon überzeugt ist, dass ohne diese Weiterbildung eine Ersteingliederung oder Wiedereingliederung nicht möglich ist. Die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang muss notwendig sein.
  • Der Bildungsgutschein bescheinigt Ihnen die Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit. Er hat eine bestimmte Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten.

Bildungsgutschein vom Arbeitsamt einlösen

  • Falls Ihnen von Ihrem persönlichen Berater beim Arbeitsamt nicht ein bestimmter Fachanwaltslehrgang bei einem anerkannten Unternehmen empfohlen wird, suchen Sie sich über das Kursnet der Agentur für Arbeit ein Weiterbildungsangebot für eine Fachanwaltsbezeichnung aus, das innerhalb der Dreimonatsfrist beginnt.
  • Melden Sie sich zu dem Fachanwaltslehrgang an und legen bei dem Lehrgangsinstitut den gültigen Bildungsgutschein vor.
  • Lassen Sie sich von der Bildungsstätte die Aufnahme des Fachanwaltslehrgangs bescheinigen, sodass die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt gesichert ist.
  • Falls Sie die Dreimonatsfrist versäumt haben, müssen Sie notfalls nochmals einen Bildungsgutschein beantragen.
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