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Faber-Lotto kündigen - so geht's

Lotto ist ein Glücksspiel.
Lotto ist ein Glücksspiel.
Bei der Faber Online-Service GmbH haben Sie rechtlich eindeutige Mitspielbedingungen im Bereich Lotto. So bestehen für Sie bei einer Lottoteilnahme klare Verhältnisse gerade hinsichtlich der Konditionen, wenn Sie Ihre Teilnahme daran wieder kündigen wollen.

Bei Faber-Lotto einen Geschäftsbesorgungsvertrag abschließen und wieder kündigen

  • Bevor Sie bei Faber-Lotto beim Glücksspiel mitmachen, sollten Sie in aller Ruhe die Teilnahmebedingungen lesen. Hier gibt es ganze klare Richtlinien dafür, wie Sie wieder aus dem Spiel aussteigen, also kündigen, können.
  • Die Teilnahmebedingungen von Faber-Lotto regeln nämlich genau das Verhältnis der jeweiligen Lottospieler untereinander, das dem einzelnen Spieler und auch das von Spielgemeinschaften zur Faber Online-Service GmbH. Außerdem das Verhältnis zwischen einem Treuhänder und den verschiedenen Lottomitspielern/-spielgemeinschaften. Daran teilnehmen können Sie sowieso nur, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind.
  • Wer bei Faber-Lotto mitmacht, schließt einen sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Faber GmbH ab. Dieser entsteht durch das persönliche Begrüßungsschreiben und der Bezahlung eines Mitspielbeitrags. Dadurch stimmen Sie den Teilnahmebedingungen von Faber-Lotto zu.
  • Sie erhalten durch den Vertragsabschluss einen Gewinnanspruch auf einen Teil des Gesamtgewinns der Spielgemeinschaft, der dem Anteil Ihres Einsatzes entspricht. Der Einzahlungsschluss ist jeweils 14 Tage vor Ihrer ersten Lottoausspielung eines jeweiligen Teilnahmemonats.
  • Faber-Lotto beteiligt Sie, wenn Ihr Guthaben zum jeweiligen Einzahlungsschluss plus einem Gewinn aus einem vorigen abgerechneten Monat für ein Mitspiel ausreicht, oder auch, wenn ein Abbuchungsauftrag vorliegt. Sollte Ihr Restguthaben für eine Teilnahme zu gering sein, dann wird Ihnen dies innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt.
  • Wenn Sie das Mitspiel kündigen, dann erhalten Sie in der Regel sofort Ihre Abrechnung und die Auszahlung eines Guthabens binnen zehn Tagen.

Die Geschäftsbedingungen von Faber-Lotto beinhalten Kündigungsfristen

  • Ihre Teilnahme gilt immer für jeweils einen Monat. Wenn Sie nicht kündigen, dann verlängert sich das Mitspiel jeweils wieder um einen weiteren Monat.
  • Wenn Sie Ihre Teilnahme zum nächsten Monat beenden wollen, dann müssen Sie dies Faber-Lotto bis spätestens zum 18. des Monats mitteilen. Anderenfalls gilt Ihre Kündigung erst im darauf folgenden Monat.
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